Starke Brandgefahr
Stadt und Förster weisen auf erhöhte Aufmerksamkeit hin

Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit besteht in den Kölner Wäldern und auf allen Grün- und Erholungsflächen eine große Brandgefahr. Das Forstamt hat Hinweise an Bäumen und Schutzhütten angebracht. | Foto: König
  • Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit besteht in den Kölner Wäldern und auf allen Grün- und Erholungsflächen eine große Brandgefahr. Das Forstamt hat Hinweise an Bäumen und Schutzhütten angebracht.
  • Foto: König
  • hochgeladen von RAG - Redaktion

Köln - (kg). Wie leicht ein Feuer bei der jetzigen Trockenheit ausbrechen
kann, zeigt der Brand am Höhenfelder See. Unter anderem vor diesem
Hintergrund bittet die Stadt ausdrücklich um erhöhte Vorsicht und
weist darauf hin, Vorschriften zu beachten:

„Grundsätzlich gilt im Wald von März bis November ein absolutes
Rauchverbot, auch Glasflaschen bitte nicht im Wald liegen lassen“,
erklärt Meinolf Zavelberg, unterstützender Leiter der
rechtsrheinischen Kölner Forstreviere. Denn Glas, auch Scherben,
können aufgrund des Brennglaseffekts Brände verursachen. „Offenes
Feuer und Grillen sind selbstverständlich verboten“, stellt der
Forstwirtschaftsmeister fest, der seit 1980 bei der Stadt arbeitet,
früher im Brücker Revier, seit Anfang der 1990er im Forstamt
Dünnwald. Dort, in der Nähe von Waldbad und Wildgehege, sowie im
gesamten rechtsrheinischen Revier befinden sich viele Kiefern, die
jetzt einer besonderen Brandgefahr unterliegen, aber auch Fichten, die
noch stärker bei der lang anhaltenden Trockenheit gefährdet sind.
Zavelberg hat in jüngster Zeit A4-Blätter im Revier verteilt, in
gelber und roter Farbe weisen sie die Besucher auf die Gefahren hin,
zudem was verboten und zu beachten ist. „Es gibt leider immer wieder
Leute, die zum Beispiel nicht wissen, dass das Rauchen im Wald
verboten ist“, sagt er. Dabei reiche eine glimmende Zigarette oder
Glut, um ein Feuer zu entfachen.
So sollen auch nur jene Plätze zum Grillen aufgesucht werden, wo es
erlaubt ist. Das sei zum Beispiel nicht an ehemaligen Baggerlöchern
wie dem Höhenfelder See, dem Rather See oder dem Von-Diergarth-See
(auch bekannt als Donewaldsee) der Fall. Grillen ist in einem Abstand
von weniger als 100 Metern zum Waldrand generell nicht erlaubt.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

29 folgen diesem Profil