Verbotene Waffen im Gepäck
Elektroschocker und „Affenfaust“ – Bundespolizei stoppt gefährliche Funde am Airport

Es gibt Gegenstände, die sollten besser nicht mit auf Reisen genommen werden. Symbolbild KI-generiert, kein echtes Foto. | Foto: KI-generiert mit ChatGPT/OpenAI
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Waffen-Alarm am Airport – gleich zwei Reisende mit verbotenen Gegenständen gestoppt!

Fall 1 – Elektroschocker im Koffer (11. Juli):

Am Freitagmorgen, 11. Juli 2025, entdecken Einsatzkräfte der Bundespolizei bei der Kontrolle am Sperrgepäckschalter des Flughafens Köln/Bonn einen Elektroschocker im aufgegebenen Gepäck eines 42-jährigen marokkanischen Staatsangehörigen. Er wollte mit Flug FR 2359 nach Agadir (Marokko) reisen.

Das Problem:
Der Elektroschocker verfügte nicht über das vorgeschriebene BKA-Prüfzeichen – damit gilt er nach dem Waffengesetz als verbotene Waffe.

Der Mann gab an, den Elektroschocker einem Freund auf einem Viehbetrieb mitbringen zu wollen. Die Waffe wurde sichergestellt – gegen ihn wurde ein Strafverfahren nach §52 WaffG eingeleitet.
Seine Reise konnte er dennoch fortsetzen.

Fall 2 – „Affenfaust“ im Handgepäck (13. Juli):


Am Sonntag, 13. Juli, schlägt die Bundespolizei erneut zu: Bei der Luftsicherheitskontrolle stoppt sie einen 64-jährigen Briten, der mit Flug FR 5520 nach Palma de Mallorca reisen wollte – im Handgepäck: eine „Affenfaust“, ein als Totschläger eingestuftes Wurfgewicht, das in Deutschland strengstens verboten ist.

Die Reaktion:

  • Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
  • Mündliche Belehrung des Mannes
  • Sicherstellung des Gegenstandes

Da der Beschuldigte einen in Deutschland wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten benennen konnte, durfte auch er die Reise antreten.

Die Bundespolizei warnt

Verbotene Gegenstände im Gepäck können strafrechtliche Folgen haben – auch ohne böse Absicht.
Reisende werden dringend gebeten, sich vorab über die geltenden Vorschriften des Waffengesetzes zu informieren.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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