Maßnahme gegen Missbrauch von Rauschmitteln
Stadt Köln will Lachgas-Verkauf an Minderjährige verbieten

- Die Stadt Köln plant ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige. Symbolbild erstellt mit Unterstützung von OpenAI / ChatGPT (KI-generiert, kein reales Foto)
- Foto: KI-generiert mit ChatGPT
- hochgeladen von EXPRESS - Die Woche - Redaktion
Lachgas als Partydroge liegt weiter im Trend – besonders bei Jugendlichen. Doch damit soll nun Schluss sein: Die Stadt Köln will mit einer neuen Verordnung den Verkauf, die Abgabe und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige künftig strikt verbieten.
Geplant ist, dass der Rat der Stadt die Regelung am Dienstag, 27. Mai 2025, beschließt. Ziel ist es, den alarmierenden Missbrauch einzudämmen – denn das Gas ist bislang frei verkäuflich und landet oft in bunten Verpackungen direkt an Kiosktheken, wo es auch an Jugendliche verkauft wird.
Künftig sollen Verkaufsstellen in Köln verpflichtet werden, das Alter ihrer Kunden zu prüfen. Wer trotzdem an Minderjährige verkauft – ob vorsätzlich oder fahrlässig –, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.
„Viele unterschätzen die Risiken“, warnt Gesundheitsdezernent Dr. Harald Rau. „Wir setzen hier ein deutliches Signal für mehr Jugendschutz.“
Und das ist auch nötig: Denn der regelmäßige Konsum von Lachgas kann dramatische Folgen haben – von irreversiblen Nervenschäden über psychiatrische Störungen bis hin zum Tod durch Sauerstoffmangel.
Die neue Verordnung gilt stadtweit und soll unmittelbar nach Beschluss in Kraft treten.
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |
Kommentare