Führerschein wechsel dich
Millionen Menschen müssen ihren Führerschein tauschen

- Graue, rosafarbene oder alte Scheckkarten-Führerscheine müssen umgetauscht werden.
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Köln - Bis Januar 2033 müssen Fahrer*innen eine Fahrerlaubnis nach
Richtlinien der EU vorweisen können. Im Januar 2022 laufen die ersten
Führerscheine ab. Rund 15 Millionen Papier-Führerscheine und etwa 28
Millionen Scheckkartenführerscheine müssen in Deutschland schon bald
umgetauscht werden. In Köln müssen bis zum 19. Januar 2033 mehr als
600.000 Führerscheine umgetauscht werden. Um die zusätzlichen
Anträge abarbeiten zu können, ist geplant, die Führerscheinstellen
personell zu verstärken.
Der Grund für die große Umtauschaktion ist die EU-Richtlinie
2006/126/EG. Führerscheine sollen in der Europäischen Union
vereinheitlicht und fälschungssicher gemacht werden. Um Missbrauch zu
vermeiden, sollen die Dokumente in einer Datenbank erfasst werden.
Um Chaos bei den zuständigen Behörden zu verhindern, wurde ein
Stufenplan eingeführt. Dieser regelt, wer wann seinen Führerschein
umtauschen muss. Eine erneute Führerscheinprüfung oder eine
ärztliche Untersuchung wird nicht durchgeführt. Im Jahr 2019 hat der
Bundesrat den Ablaufplan beschlossen.
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Im Januar 2022 laufen die ersten Führerscheine ab. Spätestens im
Januar 2033 sind die letzten dann nicht mehr gültig. Das bedeutet: Im
Januar 2022 müssen Autofahrer*innen, die zwischen den Jahren 1953 und
1958 geboren wurden, ihre Fahrerlaubnis umgetauscht haben. Wer vor
1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2033
umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis. Auf
der Vorderseite von sogenannten Scheckkartenführerscheinen steht
unter Ziffer 4b ein Ablaufdatum. Um herauszufinden, wann man seinen
Führerschein umtauschen muss, gibt es Fristenübersichten (siehe
Tabellen). Ausschlaggebend sind das Ausstellungsdatum des Dokuments
oder das Geburtsjahr der/des Fahrerlaubnisinhaber*in. Der
Führerschein kann aber auch zu einem früheren Zeitpunkt umgetauscht
werden.
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Der Umtausch ist Pflicht. Wer die Frist verstreichen lässt und weiter
mit Auto oder Motorrad fährt, dem droht ein Bußgeld. Der
Führerschein kann in der zuständigen Führerscheinstelle des jeweils
aktuellen Wohnsitzes umgetauscht werden. Die Ausstellung des neuen
Dokuments hängt von der jeweiligen Behörde ab. In der Regel dauert
es bis zu drei Wochen.
Die*der Antragsteller*in muss persönlich zum Termin bei der
Führerscheinstelle erscheinen und ihr*sein Ausweisdokument
(Personalausweis oder Reisepass), den bisherigen Führerschein sowie
ein aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als drei Monate)
mitbringen. Bei Führerscheinen, die nicht von der Stadt Köln und vor
dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, wird außerdem die
Karteikartenabschrift der Behörde benötigt, die den letzten
Führerschein ausgestellt hat. Eine Karteikartenabschrift ist eine
Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister. Sie enthält
die persönlichen Fahrerlaubnisdaten. Darin stehen alle Eintragungen
des Führerscheins und sie bestätigt, dass die Fahrerlaubnis gültig
ist sowie welche Fahrzeugklassen man fahren darf.
Die Karteikartenabschrift bekommt man bei den Führerscheinstellen. Es
gibt die Möglichkeit, sich telefonisch, schriftlich, online oder per
E-Mail an die zuständige Stelle zu wenden, um die
Karteikartenabschrift zu beantragen. Sobald die nötigen Informationen
vorliegen, wird die Abschrift direkt an die Führerscheinstelle, bei
der man den neuen Führerschein beantragt, gesendet. Die Gültigkeit
des Führerscheins ist auf 15 Jahre befristet. Dies gilt für alle ab
dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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