Warnung vor Lebensgefahr an Bahngleisen
Bundespolizei appelliert zum Ferienstart an Eltern und Jugendliche
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Nachdem im Bereich Köln in der vergangenen Woche vermehrt Steine oder andere Gegenstände im Gleisbereich platziert worden sind, richtet sich die Bundespolizei erneut an die Bevölkerung. Zum Start der Sommerferien warnt sie eindringlich: Das Betreten von Bahnanlagen ist lebensgefährlich.
Züge können Hindernissen nicht ausweichen und haben einen sehr langen Bremsweg. Zudem nähern sie sich fast lautlos. Ein elektrisch betriebener Zug, selbst mit mehr als 200 Stundenkilometern, ist für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er bereits vorbeifährt.
Die Bundespolizei warnt besonders vor Ablenkung im Gleisbereich. Schon Musik über Kopfhörer oder der Blick aufs Smartphone können dazu führen, dass Gefahren nicht rechtzeitig erkannt werden. Auch vermeintliche Mutproben wie das Platzieren von Gegenständen, Selfies auf Gleisen oder das Klettern auf abgestellte Züge können schnell lebensbedrohlich werden. Oberleitungen stehen dauerhaft unter Strom. Bereits bei einem Abstand von unter drei Metern kann der Körper als Leitung wirken; die Spannung ist tödlich.
Auch Abkürzungen über Gleise können das Leben kosten. Selbst bei einer Vollbremsung brauchen Züge sehr lange, um zum Stehen zu kommen. Bei 100 Stundenkilometern legt ein Zug in einer Sekunde etwa 28 Meter zurück; der Bremsweg kann ungefähr einen Kilometer betragen. Auch wer nur nah an Gleisen steht, bringt sich in Gefahr: Durch Luftströmungen kann eine Sogwirkung entstehen, die Personen mitreißen kann.
Die Bundespolizei rät, achtsam zu sein und Durchsagen zu beachten. Gleise sollen nur an Bahnübergängen überquert werden. Auf Bahnsteigen gilt: hinter der weißen Linie bleiben und diese erst zum Einsteigen übertreten, wenn der Zug vollständig steht. Erlaubte Bereiche sollten nicht verlassen werden, auf Züge darf nicht geklettert werden.
Neben der Lebensgefahr drohen auch rechtliche Konsequenzen. Das unerlaubte Betreten einer Bahnanlage kann eine hohe Geldstrafe nach sich ziehen. Wird der Eisenbahnbetrieb gefährdet, können sogar bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe drohen. Zuwiderhandlungen verfolgt die Bundespolizei konsequent. Weitere Hinweise gibt es unter www.bundespolizei.de sowie in Videos zum sicheren Verhalten auf Bahnanlagen unter dem YouTube-Link.
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |