Waffenverbot an Kölner Bahnhöfen
Reisende müssen mit Kontrollen durch die Bundespolizei rechnen

Das Bild zeigt nicht den realen Einsatzort oder Beteiligte. Symbolbild KI-generiert, kein echtes Foto. | Foto: KI-generiert mit ChatGPT/OpenAI
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Die Bundespolizei führt vom 24. bis 26. Juli 2026 erneut einen bundesweiten Schwerpunkteinsatz gegen Gewaltkriminalität auf Bahnanlagen durch. Hintergrund ist die weiterhin hohe Zahl von Gewaltdelikten im Bahnverkehr.

Zur Erhöhung der Sicherheit sollen insbesondere an stark frequentierten Bahnhöfen gezielte Maßnahmen zur Gewaltprävention stattfinden. Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat dafür eine Allgemeinverfügung erlassen, die im genannten Zeitraum das Mitführen gefährlicher Gegenstände in bestimmten Bereichen untersagt.

Die Bahnhöfe

Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln betrifft das den Kölner Hauptbahnhof sowie die Bahnstrecke vom Kölner Hauptbahnhof bis zum Haltepunkt Kerpen-Horrem. Eingeschlossen sind die dort verkehrenden Nahverkehrszüge sowie die Haltepunkte Köln-Hansaring, Köln-Ehrenfeld, Köln-Müngersdorf Technologiepark, Lövenich, Köln-Weiden West, Frechen-Königsdorf und Horrem.

Mitführverbot

Das Mitführverbot umfasst insbesondere Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen, darunter Messer, Beile und Pistolen. Auch Luftdruck- und CO2-Waffen sowie weitere Gegenstände, die geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen, fallen darunter.

Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung mit verstärkten Kontrollen überwachen. Reisende müssen sich darauf einstellen, dass Taschen und Gepäckstücke überprüft werden. Weitere Informationen, insbesondere zu Ausnahmen und Begriffsbestimmungen, sind unter www.bundespolizei.de abrufbar. Zusätzlich informieren Aushänge in den betroffenen Bahnhöfen über die eingerichtete Verbotszone.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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