Gefährlicher Leichtsinn am Sessionsauftakt
Vier Personen laufen im Gleis – Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr

Das Schild weist drauf hin, dass das Betreten der Gleise verboten ist.  | Foto: Bundespolizei

Zum Start der Karnevalssession haben sich gleich vier Personen im Gleisbereich rund um den Kölner Hauptbahnhof aufgehalten. Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang erneut eindringlich vor den tödlichen Gefahren, die der Aufenthalt in Gleisen mit sich bringt.

Gegen 17.35 Uhr meldete ein Triebfahrzeugführer eine Person auf dem Versorgungsbahnsteig zwischen den Gleisen 1 und 2 im Kölner Hauptbahnhof. Die junge Frau hatte angegeben, über den Gleisbereich bis zum Bahnhof Köln-West laufen zu wollen. Die Strecke zwischen dem Hauptbahnhof und Köln-West wurde umgehend gesperrt, Einsatzkräfte suchten die Strecke ab und stellten die 19-jährige Deutsche schließlich auf Höhe des Mediaparks. Sie wurde aus dem Gleisbereich gebracht und zur Dienststelle gebracht. Gegen sie wurde ein Bußgeldverfahren wegen unbefugten Aufenthalts in den Gleisen eingeleitet.

Zeitgleich beobachteten Beamte über die Videoanlage des Kölner Hauptbahnhofs zwei weitere Personen, die sich im Gleisbereich rund um den Haltepunkt Köln-Hansaring aufhielten. Beide verließen den Bereich selbstständig wieder.

Kurz darauf begab sich eine vierte Person von Gleis 1 des Kölner Hauptbahnhofs in die Gleise – mit dem Ziel, den Haltepunkt Köln-Hansaring auf diesem Weg zu erreichen. Auch sie wurde von Einsatzkräften angetroffen und aus dem Gefahrenbereich gebracht.

Wegen der notwendigen Streckensperrung musste der Zugang zum Kölner Hauptbahnhof zeitweise geschlossen werden, um eine Überfüllung des Bahnhofs zu verhindern. Es kam zu erheblichen Beeinträchtigungen im Bahnverkehr.

Die Bundespolizei erinnert eindringlich: Bahnanlagen sind keine Spielplätze. Das Betreten von Gleisen ist lebensgefährlich und verboten. Züge nähern sich schnell und oft nahezu lautlos, zudem kann die Sogwirkung einfahrender Züge Personen von der Bahnsteigkante mitreißen. Weitere Informationen stellt die Bundespolizei unter www.bundespolizei.de zur Verfügung.

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EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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