Waffenkontrollen am Flughafen Köln/Bonn
Softair im Koffer, Messer im Handgepäck: Bundespolizei stoppt drei Reisende

Waffenfunde am Flughafen. | Foto: Bundespolizei

Am Freitag (6.02.26) haben Sicherheitsmitarbeiter am Flughafen Köln/Bonn erneut eine Waffe in einem Reisekoffer entdeckt. Beamte der Bundespolizei prüften die Röntgenbilder und baten den Kofferbesitzer in die Kofferhalle. Bei der Öffnung stellte sich heraus, dass es sich um eine Softair-Waffe mit dazugehöriger Munition handelte.

Der Besitzer, ein 53 Jahre alter Deutscher, gab an, er habe die Waffe mit nach Zypern nehmen wollen, um dort auf Tauben zu schießen. Die vollautomatische Druckluftwaffe wies eine Energie von über 0,5 Joule auf und hatte kein erforderliches Prüfzeichen. Damit ist sie nach dem Waffengesetz verboten. Die Beamten stellten die Waffe sicher; den Mann erwartet ein Strafverfahren.

Am Samstag (07.02.25) wurde die Bundespolizei dann gleich zweimal zur Luftsicherheitskontrolle gerufen. Zunächst fiel beim Durchleuchten eines Handgepäckstücks ein verdächtiger Gegenstand auf. Die Besitzerin, eine 37-jährige Türkin auf dem Weg nach Teneriffa, gab an, ihr Einhandmesser dort vergessen zu haben.

Etwas später kam es zu einem nahezu identischen Fall mit einem 61-jährigen Deutschen, der nach Dublin reisen wollte: Auch er hatte ein Einhandmesser im Handgepäck. Beide konnten ihre Flüge antreten – jedoch ohne ihre Messer. Beide müssen sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

Die Bundespolizei weist erneut darauf hin, dass Munition, Waffen sowie waffenähnliche oder gefährliche Gegenstände nicht ins Handgepäck gehören. Selbst versehentlich mitgeführte Gegenstände führen regelmäßig zu Verfahrenseinleitungen und Verzögerungen im Ablauf. Reisende sollen ihr Gepäck vor jedem Flug sorgfältig prüfen – insbesondere, wenn es zuvor in einem anderen Zusammenhang genutzt wurde.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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