Bundespolizei erwischt 21-Jährige
Pfefferspray im Reisegepäck sorgt für Ärger am Airport

Die Bundespolizei bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen. Symbolfoto. | Foto: Bundespolizei Kölm

Am Morgen des 23. Februar 2026 hat die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn bei der Luftsicherheitskontrolle ein nicht zugelassenes Pfefferspray im Reisegepäck einer 21-jährigen italienischen Staatsangehörigen festgestellt.

Ausgelöst wurde der Einsatz, nachdem ein Mitarbeiter der Luftsicherheitskontrolle beim Durchleuchten des Gepäcks einen verdächtigen Gegenstand erkannt und die Bundespolizei informiert hatte. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten überprüften den Sachverhalt vor Ort und stellten ein Reizstoffsprühgerät sicher.

Bei der weiteren Prüfung ergab sich, dass das Spray weder ein amtliches Prüfzeichen trug noch als Tierabwehrspray gekennzeichnet war. Damit unterliegt es den Bestimmungen des Waffengesetzes.

Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Nach Abschluss aller erforderlichen polizeilichen Maßnahmen konnte die Reisende ihre Weiterreise fortsetzen. Zugleich weist die Bundespolizei darauf hin, dass das Mitführen von Reizstoffsprühgeräten nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig ist und Reisende sich vor Reiseantritt über die Bestimmungen informieren sollten.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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