Fahndungstreffer am Airport
Haftbefehle im Terminal 2: Bundespolizei greift zweimal zu

Symbolbild. | Foto: Bundespolizei

Am Morgen des 1. März 2026 hat die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn bei Kontrollen im Terminal 2 gleich zwei gesuchte Männer festgestellt. In beiden Fällen wurden Haftbefehle vollstreckt – insgesamt ging es um offene Forderungen von über 5.600 Euro.

Zunächst kontrollierten die Einsatzkräfte auf der Ankunftsebene einen 31-jährigen syrischen Staatsangehörigen. Die Fahndungsüberprüfung ergab einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zur Strafvollstreckung. Gegen den Mann stand eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 740 Euro im Raum, außerdem waren Verfahrenskosten von 2.215,76 Euro sowie ein Strafrest von 10 Euro offen – zusammen 2.965,76 Euro.

Da der 31-Jährige den Betrag nicht zahlen konnte, wurde der Haftbefehl eröffnet und die notwendigen polizeilichen Maßnahmen durchgeführt. Anschließend lieferten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Siegburg ein.

Kurz darauf trafen die Bundespolizisten ebenfalls im Terminal 2 auf einen 47-jährigen iranischen Staatsangehörigen. Auch hier fiel die Überprüfung im polizeilichen Datenbestand positiv aus: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte den Mann wegen Unterschlagung zur Festnahme ausgeschrieben. Durch die Zahlung von 2.700 Euro konnte er eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.

Bei der Durchsuchung fanden die Beamten zudem 1,7 Gramm Opium. Ein Drogentest verlief positiv, das Betäubungsmittel wurde beschlagnahmt und ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Nachdem der 47-Jährige den geforderten Betrag vor Ort bezahlt hatte, wurde er nach Abschluss aller Maßnahmen entlassen.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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