Sicherheitsmaßnahmen zum Jahreswechsel
Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände an 16 NRW-Bahnhöfen

Köln Hauptbahnhof, aufgenommen im April 2021.  | Foto: Symbolbild: EwaStudio - stock.adobe.com

Zum Jahreswechsel greift die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen zu verschärften Sicherheitsmaßnahmen: Für den Zeitraum vom 31. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 gilt an insgesamt 16 großen Bahnhöfen ein zeitweiliges Verbot, gefährliche Gegenstände mitzuführen. Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Sicherheit an stark frequentierten Verkehrsknotenpunkten zu erhöhen und potenzielle Gefahren präventiv zu minimieren.

Betroffen sind die Hauptbahnhöfe in Dortmund, Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Hagen, Münster, Bielefeld, Hamm, Düsseldorf, Duisburg, Mönchengladbach, Wuppertal, Oberhausen, Köln und Bonn. Der Geltungsbereich umfasst jeweils den gesamten Bahnhofskomplex inklusive der Gleisanlagen.

Zur Durchsetzung der Verfügung kündigt die Bundespolizei verstärkte Kontrollen an. Reisende müssen sich darauf einstellen, dass Taschen und Gepäckstücke häufiger überprüft werden. Bei Verstößen drohen Maßnahmen wie Platzverweise, Bahnhofs- oder Beförderungsverbote sowie die Verhängung eines Zwangsgeldes. Liegt zudem ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor, können Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren folgen.

Das Mitführverbot erstreckt sich auf Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen wie Messer, Beile oder Pistolen, ebenso auf Luftdruck- und CO₂-Waffen sowie auf alle weiteren Gegenstände, die geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

Weitere Details zur Allgemeinverfügung, etwa zu Ausnahmen und genauen Begriffsbestimmungen, stellt die Bundespolizei auf ihrer Internetseite bereit. Zusätzlich weisen Aushänge und Plakate in den betroffenen Bahnhöfen auf die zeitlich begrenzten Verbotszonen hin.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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