Souvenir im Gepäck
Bundespolizei entdeckt verbotene Wurfsterne bei Sicherheitskontrolle
- Diese Wurfsterne wurden von der Bundespolizei beschlagnahmt.
- Foto: Bundespolizei
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Bei einer Luftsicherheitskontrolle am Mittwochnachmittag (11. März) hat die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn mehrere verbotene Waffen sichergestellt. Ein 35-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus Recklinghausen hatte drei sogenannte Wurfsterne in seinem Gepäck.
Die Gegenstände wurden an einer Spur der Luftsicherheitskontrolle entdeckt. Daraufhin wurde eine Streife der Bundespolizei hinzugezogen. Bei der anschließenden Überprüfung bestätigte sich, dass es sich um drei aus Metall gefertigte Wurfsterne handelte.
Der Mann gab gegenüber den Beamten an, die Gegenstände zuvor in Japan als Souvenir gekauft zu haben. Zudem erklärte er, nicht gewusst zu haben, dass sich diese noch in seiner Tasche befanden. Nach den Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes gelten Wurfsterne jedoch als verbotene Waffen. Bereits der Besitz ist strafbar.
Die Bundespolizei stellte die Wurfsterne sicher und leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Zusätzlich wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Luftsicherheitsgesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Reisende seine Weiterreise mit einem Flug nach London fortsetzen.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zahlreiche Gegenstände, die im Ausland frei erhältlich sind oder als Souvenir verkauft werden, in Deutschland unter das Waffenrecht fallen können und deshalb verboten sind. Reisende sollten sich vor der Mitnahme solcher Gegenstände über die geltenden Bestimmungen informieren.
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |