Souvenir im Gepäck
Bundespolizei entdeckt verbotene Wurfsterne bei Sicherheitskontrolle

Diese Wurfsterne wurden von der Bundespolizei beschlagnahmt. | Foto: Bundespolizei

Bei einer Luftsicherheitskontrolle am Mittwochnachmittag (11. März) hat die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn mehrere verbotene Waffen sichergestellt. Ein 35-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus Recklinghausen hatte drei sogenannte Wurfsterne in seinem Gepäck.

Die Gegenstände wurden an einer Spur der Luftsicherheitskontrolle entdeckt. Daraufhin wurde eine Streife der Bundespolizei hinzugezogen. Bei der anschließenden Überprüfung bestätigte sich, dass es sich um drei aus Metall gefertigte Wurfsterne handelte.

Der Mann gab gegenüber den Beamten an, die Gegenstände zuvor in Japan als Souvenir gekauft zu haben. Zudem erklärte er, nicht gewusst zu haben, dass sich diese noch in seiner Tasche befanden. Nach den Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes gelten Wurfsterne jedoch als verbotene Waffen. Bereits der Besitz ist strafbar.

Die Bundespolizei stellte die Wurfsterne sicher und leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Zusätzlich wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Luftsicherheitsgesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Reisende seine Weiterreise mit einem Flug nach London fortsetzen.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zahlreiche Gegenstände, die im Ausland frei erhältlich sind oder als Souvenir verkauft werden, in Deutschland unter das Waffenrecht fallen können und deshalb verboten sind. Reisende sollten sich vor der Mitnahme solcher Gegenstände über die geltenden Bestimmungen informieren.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

13 folgen diesem Profil

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.