Staatsgefährdende Gewalttat
Terroverdacht gegen 17-Jährigen aus Kerpen

Gegen einen 17-Jährigen aus Kerpen wurde Hauftbefehl erlassen. Der junge Mann hat sich offenbar auch selbst belastet. | Foto: Symbolbild Polizei
  • Gegen einen 17-Jährigen aus Kerpen wurde Hauftbefehl erlassen. Der junge Mann hat sich offenbar auch selbst belastet.
  • Foto: Symbolbild Polizei

Das Amtsgericht Kerpen hat gegen einen 17-Jährigen aus Kerpen Haftbefehl erlassen. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Kerpen (red). Dem 17-jährigen Mann wird vorgeworfen, einen islamistisch motivierten Anschlag vorbereitet zu haben. „Hierzu sollen ihm durch Andere Fertigkeiten zur Begehung eines solchen Anschlags vermittelt worden sein“, hieß es in einer Pressemitteilung. Zudem soll er sich Gegenstände zum Bau einer Sprengvorrichtung verschafft und einen Sprengsatz hergestellt haben.

Die Kriminalinspektion Staatsschutz des Polizeipräsidiums Köln hatte nach Hinweisen am Samstag die Ermittlungen zu einer möglichen Gefährdungslage in Hannover übernommen. Der Beschuldigte soll sich zuletzt in Hannover aufgehalten haben. Nach einer Fahndung trafen Bundespolizisten den jungen Mann am Samstag gegen 17 Uhr im Hauptbahnhof in Hannover an und nahmen ihn mit zur Wache. Ein Entschärfer der Bundespolizei begutachtete seine mitgeführte Tasche, die jedoch keine gefährlichen Gegenstände beinhaltete. Im Verlauf der ersten Ermittlungen gab es Hinweise auf einen verdächtigen Gegenstand in einem ICE. Der Zug ist in Wunstorf von der Polizei angehalten und mit Sprengstoffspürhunden durchsucht worden. Sprengstoff ist jedoch auch dort nicht aufgefunden worden.

Der Beschuldigte sei aufgrund der weiteren Ermittlungen am Mittwoch dem zuständigen Haftrichter vorgeführt worden und befindet sich nun in Untersuchungshaft. „Der Tatverdacht konnte auch aufgrund von selbstbelastenden Angaben des Beschuldigten soweit verdichtet werden, dass derzeit dringender Tatverdacht besteht“, erklärte der zuständige Oberstaatsanwalt.

Redakteur/in:

Georg Zingsheim aus Kerpen

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