Hundezählung
Kerpen zählt seine Vierbeiner

Foto: Karoline Thalhofer/stock.adobe.com
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Kerpen (me). In der Zeit vom 5. Oktober bis Ende Januar 2024 wird eine Hundezählung durch eine externe Firma, die mit dieser Aufgabe beauftragt wurde, durchgeführt. Die Mitarbeitenden dieser Firma werden in dieser Zeit von Montag bis Samstag die Haushalte aufsuchen und bei den Bürgerinnen und Bürgern eine Befragung durchführen. Wohnungen werden dabei nicht betreten. Befragt werden nur volljährige Personen. Es wird um Angabe gebeten, seit wann und wie viele Hunde gehalten werden. Alle Mitarbeitenden der Firma sind mit einem von der Kolpingstadt Kerpen ausgestellten Lichtbildausweis ausgestattet und befragen ausschließlich volljährige Personen. Die Mitarbeitenden nehmen kein Geld entgegen, die Veranlagung erfolgt ausschließlich über die Abteilung Steuern und Beiträge der Kolpingstadt Kerpen. Werden nicht angemeldete Hunde festgestellt, so kann die Steuerfestsetzung bis zu maximal vier Jahren rückwirkend erfolgen. Nach der geltenden Hundesteuersatzung beträgt die Hundesteuer für einen Hund 100 Euro, bei zwei gehaltenen Hunden 130 Euro pro Hund und 160 Euro bei drei und mehr gehaltenen Hunden pro Hund. Die Beträge gelten für ein Kalenderjahr. Die Hundesteuersatzung, weitere Informationen zur Hundesteuer sowie Anmeldeformulare können auf der Internetseite der Kolpingstadt Kerpen unter Eingabe des Suchbegriffes Hundesteuer entnommen werden.

Wer seinen Vierbeiner noch nicht angemeldet oder Fragen bezüglich der Hundesteuer oder der Bestandsaufnahme hat, kann sich an das Steueramt der Kolpingstadt Kerpen unter (02237) 58-565 oder unter der Email-Adresse: steueramt@stadt-kerpen.de wenden.

Redakteur/in:

Martina Thiele-Effertz aus Hürth

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