Kinderzuschlag und Wohngeld
Beratung kann sich für Familien auszahlen

- Verschiedene Ämter und Behörden arbeiten zusammen, um Kerpener Familien in Fragen von Kinderzuschlag und Wohngeld zu beraten.
- Foto: Stadt Kerpen
Familien und Alleinerziehende mit geringem Erwerbseinkommen haben die Möglichkeit, mit der Beantragung von Kinderzuschlag und Wohngeld ihr Familieneinkommen zu verbessern.
Kerpen (red). Da die Voraussetzungen für die Bewilligung des Kinderzuschlags noch wenig bekannt sind, ist im September 2024 ein neues Beratungsangebot zu Kinderzuschlag und Wohngeld gestartet. Daran beteiligt sind für Kerpener Familien das Amt für Kinder, Jugend und Familie, die Abteilung Wohnen der Kolpingstadt Kerpen und die Familienkasse Nordrhein-Westfalen.
Dort wird Familien eine individuelle Beratung zu Kinderzuschlag und Wohngeld angeboten, die bis hin zur Vorbereitung der Beantragung geht. Ziel sei es, den Familien eine klare Perspektive zu geben, ob der Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld sinnvoller sei oder aber der Bezug von Bürgergeld, so die Stadt Kerpen.
Martina Kretschmann, Leiterin des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, hat das Angebot mitgestaltet: „Als Amt für Kinder, Jugend und Familie haben wir intensiven Kontakt zu Familien und wissen, dass die finanzielle Ausstattung von Familien eine wesentliche Problemlage ist. Für die Familien ist es schwierig im Behördendschungel die Übersicht zu behalten. Hier hat sich gezeigt, dass das gemeinsame Beratungsangebot passgenau Unterstützung bieten kann.“ Dies sieht Uwe Wellauer als Leiter der Familienkasse Nordrhein-Westfalen West genauso: „Ziel der koordinierten Beratung ist es auf Familien mit erwerbstätigen Personen zuzugehen und für die Beantragung von Kinderzuschlag zu werben. Dies ist gelungen, weshalb wir das gemeinsame Beratungsangebot in 2025 weiterführen.“
Die Beratung findet jeweils am ersten Montag des Monats von 9 bis 15 Uhr im Haus der Familie, im Familienladen 15 in der Kölner Straße 15 in Kerpen statt. Die nächsten Termine sind demnach am 10. März, 7. April, 5. Mai, 2. Juni sowie am 7. Juli.
Termine können bei Herrn Maus unter (0 22 37) 5 82 42 oder hans.maus@stadt-kerpen.de vereinbart werden.Das Jobcenter Rhein-Erft bietet, neben der Unterstützung beim Wechsel zum Kinderzuschlag und Wohngeld, zeitgleich eine offene Sprechstunde zu den Themen Übergang Schule-Beruf, Wiedereinstieg ins Berufsleben sowie Bildung- und Teilhabeleistungen. „Wichtig ist für mich vor allem, dass die Gespräche auch dafür genutzt werden, über Möglichkeiten der beruflichen Perspektive zu sprechen. Darüber hinaus ersparen wir durch das gebündelte Beratungsangebot vor Ort auch doppelte Wege für unsere Kundinnen und Kunden.“ sagt Birgit Müller, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt für das Jobcenter Rhein-Erft. Hierfür ist keine Terminvereinbarung notwendig.
Redakteur/in:Georg Zingsheim aus Kerpen |
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