Islamisches Opferfest
Keine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten!

In der Zeit vom 31.07.2020 bis 03.08.2020 findet das diesjährige Islamische Opferfest statt, dessen Höhepunkt es ist, Tiere zu opfern, oft betäubungslos zu schächten.

Keine Religionsschrift, auch nicht der Koran, fordert die Betäubungslosigkeit der Opfertiere. Betäubtes Schächten entspricht freier Religionsausübung.

Gern wird – nicht nur von Schächtbegehrern, sondern auch von Politikern Deutschlands – diese grausame Tötungsform der Opfertiere ohne jegliche Qualminderung als freie Religionsausübung gesehen, die gem. Art. 4 Grundgesetz (GG) garantiert ist. Der Passus – Religionsfreiheit lt. GG – wurde aufgenommen, falls jemand wegen seines Glaubens verfolgt wird. Inzwischen aber dient er u.a. der Legitimation für grausamste, vorsätzliche Tierquälerei.

Im Sinne der Opfertiere sind sämtliche zuständigen Behörden gebeten, auf die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ausdrücklich zu verzichten und während der Dauer des Opferfestes (31.07.2020 bis 03.08.2020) verstärkt Kontrollen hinsichtlich der Betäubungspflicht durchzuführen. Zuwiderhandlungen müssen mit empfindlichen Geldbußen belegt werden.

Vielleicht macht es Sinn, Praktizierende des islamischen Glaubens vor dem Opferfest medienwirksam darauf hinzuweisen, dass Schächten in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet ist, weil das Tierschutzgesetz (TierSchG) das Schlachten von Wirbeltieren ohne vorherige Betäubung untersagt (Generalverbot mit Ausnahmeerlaubnisvorbehalt, § 4a TierSchG). Die Einfuhr von Fleisch im Ausland geschächteter Tiere ist dagegen legal.

Lt. Wikipedia ist unter Schächten die Schlachtung eines Tieres ohne vorherige Betäubung zu verstehen. Dem nicht betäubten Tier wird der Hals mit einem Messer von der Kehle aus durchschnitten. Die Tiere durchleiden einen Todeskampf, der Minuten dauern kann, verbunden mit höllischen Schmerzen, Atemnot und Todesangst, bis sie schließlich verbluten…

Um Verständnis wird gebeten, dass in diesem Fall auf die Bereitstellung aussagefähiger Fotos verzichtet wird.

Kontakt: info@tierfreunde-rhein-erft.de

LeserReporter/in:

Renate Könen aus Elsdorf

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