Rat überstimmt Bezirksvertreter
An der Rochusstraße sollen Reihenhäuser gebaut werden

Die Reihenhäuser sollen über eine private Stichstraße zwischen den Häusern Rochusstraße 217 und 219 erschlossen werden. | Foto: Brühl
  • Die Reihenhäuser sollen über eine private Stichstraße zwischen den Häusern Rochusstraße 217 und 219 erschlossen werden.
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OSSENDORF - (cb). Auf der Brachfläche im rückwärtigen Bereich der
Rochusstraße können wohl doch zwölf Reihenhäuser gebaut werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss hatte auf seiner jüngsten Sitzung der
Vorlage zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
zugestimmt. Damit widersprach der Rat der Bezirksvertretung Ehrenfeld.

Die Stadtteilparlamentarier hatten sich erst im November 2016
mehrheitlich gegen eine Wohnbebauung an der Stelle ausgesprochen, weil
sie Beeinträchtigungen für den Spielbetrieb auf der benachbarten
Sportanlage befürchteten. Denn die künftigen Bewohner könnten
womöglich Klage einreichen, wenn sie sich durch den Lärm der
Sportanlage gestört fühlten.
Die BV empfahl dem Stadtentwicklungsausschuss deshalb, das Plangebiet
von Wohnfläche in Gemeinbedarfsfläche zu ändern und damit den Bau
einer Kita zu ermöglichen. In Sachen Lärmschutz hatte der
Projektbauherr aber bereits nachgebessert und ein Lärmgutachten
erstellt. Die Reihenhäuser sind nun so konzipiert, dass in Richtung
der Sportplätze keine Räume liegen, die zum dauerhaften Aufenthalt
bestimmt sind. Die Grundrisse werden im Bebauungsplan festgesetzt
beziehungsweise im Durchführungsvertrag geregelt. Die zwei Hauszeilen
mit jeweils sechs Häusern sind hierbei mit ihren Wohn- und
Freibereichen nach Osten orientiert, so dass sie auf der zum
Sportplatz schallabgewandten Seite liegen und mit den Gärten der
bestehenden Wohnbebauung einen geschützten Innenbereich schaffen.
Dadurch werde einerseits eine ausreichende Wohnruhe für die Bewohner
gewährleistet, andererseits könne der Sportplatz uneingeschränkt
genutzt werden, so die Verwaltung. Auch eine Artenschutzprüfung sei
zu dem Ergebnis gekommen, dass artenschutzrechtliche Konflikte mit dem
Vorhaben ausgeschlossen werden könnten.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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