Entscheidung gefallen
Planfeststellungsbeschluss für Flughafen Köln/Bonn erteilt

Foto: Archiv/KWS

Bergisch Gladbach. Das NRW-Verkehrsministerium hat bekannt gegeben, dass der Planfeststellungsbeschluss für die bauliche Erweiterungen am Flughafen Köln/Bonn erlassen wurde. Damit werden Vorfeldflächen genehmigt sowie Frachthallen und Verwaltungsgebäude genehmigungsfähig. Das Ministerium teilte außerdem mit, dass Nebenbestimmungen auferlegt wurden, um durch diese Baumaßnahmen keinen Anstieg der Flugbewegungen über die genehmigten Kapazitäten hinaus zuzulassen. Betriebliche Regelungen zum Tag- und Nachtflugverkehr oder Fragen des Kapazitätsausbaus zur Verkehrssteigerung seien nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens gewesen.
Der Fluglärmkommission am Flughafen Köln/Bonn, in der auch die Stadt Bergisch Gladbach als betroffene Anliegerkommune vertreten ist, war der Planfeststellungsbeschluss und die beschriebenen Nebenbestimmungen bisher nicht bekannt. Es gab immer die Befürchtung, dass die Belastungen der Anwohnenden durch die beantragten Baumaßnahmen weiter steigen, und man hoffte, dass auch die Vorbelastungen durch den Flughafen, die bislang nie ein Planfeststellungsverfahren mit Untersuchung der Umwelt- und Lärmauswirkungen durchlaufen mussten, in die Betrachtung einbezogen würden. „Uns bleibt es jetzt, die Nebenbestimmungen kritisch zu lesen und zu beobachten, wie sich der Ausbau des Flughafens tatsächlich in Bezug auf die Auswirkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner entwickelt“, so Bürgermeister Frank Stein in einer ersten Reaktion. „Im Weiteren wird die Fluglärmkommission mit den Anrainerkommunen den weiteren Umgang des Flughafens und des Ministeriums in Bezug auf das Auslaufen der Nachtfluggenehmigung im Jahre 2030 nochmals verstärkt im Blick halten. Der Fokus aller Beteiligten muss insbesondere auf einer transparenten und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in einem Verfahren hinsichtlich der 2030 auslaufenden Nachtflugregelung für den Flughafen Köln/Bonn gerichtet sein.“
Die Fluglärmkommission hatte das Ministerium aufgefordert, dass vor einer eventuell geplanten Verlängerung der Nachtflugregelung des Flughafens Köln/Bonn über 2030 hinaus eine wirksame Bürgerbeteiligung organisiert wird. Die Empfehlung der Kommission geht mithin dahin, eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen, die über das gesetzlich vorgeschriebene förmliche Verfahren hinausgeht.

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RAG - Redaktion

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