Erneuerung der Altenberger-Dom-Straße
Anpassung des Bauablaufs
- Blick in die Altenberger-Dom-Straße. Foto: Stadt Bergisch Gladbach
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Schildgen. Es gibt eine Anpassung des geplanten Bauablaufs bei der Erneuerung der Altenberger-Dom-Straße. Entgegen der vorherigen Ankündigung führt der für den 19. Januar vorgesehene Baubeginn nicht gleichzeitig zu einer halbseitigen Sperrung der Straße. Zur Vermeidung zeitlicher Verzögerungen für die Gesamtmaßnahme wird der Bauablauf angepasst. Vorgesehen ist nun, zunächst ausschließlich den 1. Bauabschnitt umzusetzen. Dieser umfasst die Erneuerung des südöstlichen Gehweges (rechte Seite in Fahrtrichtung Odenthal). Diese Arbeiten können unter Aufrechterhaltung des Verkehrs in beide Richtungen durchgeführt werden. Aufgrund dieser Anpassungen kommt es vorerst weder zu einer geänderten Buslinienführung noch zu Umleitungsbeschilderungen. In den kommenden Wochen sind daher keine spürbaren verkehrlichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Nächster Schritte
Für die weiteren Bauabschnitte wurde seitens der Baufirma vorgeschlagen, den Verkehr von Odenthal in Fahrtrichtung Köln als Einbahnstraße an der Baustelle vorbeizuführen und den Verkehr aus Richtung Köln in Fahrtrichtung Odenthal großräumig über Leverkusen umzuleiten. Gleichzeitig sollten die betroffenen Buslinien über Zehntweg und Nittumer Weg umgeleitet werden. Die Baufirma sah sich dadurch in der Lage, die Bauzeit in etwa zu halbieren auf ca. 7 Monate. Diese Verkürzung der Bauzeit war entscheidend für die städtische Zustimmung zu den nicht unerheblichen Umwegfahrten der Bürgerinnen und Bürgern sowie des Wirtschaftsverkehres. Dieses Verkehrskonzept soll deshalb umgesetzt werden, allerdings wurden von Seiten der Stadt noch Auflagen formuliert: Die Einbahnstraßenrichtung während der Bauzeit wird geändert, sodass der Verkehr aus Richtung Köln in Richtung Odenthal über die Altenberger-Dom-Straße fließen wird. Das hat den Vorteil, dass die beiden Knotenpunkte der Altenberger-Dom-Straße mit der Leverkusener Straße und der Schlebuscher Straße sehr viel leistungsfähiger geschaltet werden können als dies bei der ursprünglich angekündigten Variante der Fall gewesen wäre. Außerdem muss das Verkehrssicherungsunternehmen ein Konzept vorlegen, mit dem sichergestellt werden kann, dass keine Verlagerung von Durchgangsverkehr in das Wohngebiet Nittum, insbesondere den Nittumer Weg und den Zehntweg stattfinden kann.
Die erforderlichen Pläne für die Verkehrsführung werden kurzfristig überarbeitet und insbesondere auch mit den Busbetrieben abgestimmt. Gerade wegen der veränderten Linienführung der Busse kann derzeit noch kein endgültiger Termin für die Einbahnstraßenregelung genannt werden.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |