Gebühren und Steuern
Moderate Anpassung

Unveränderte Steuersätze gibt es bei den Grundsteuern und der Gewerbesteuer, in anderen Bereichen kommen leichte Gebührenerhöhungen auf die Bergheimer zu.   | Foto: Pixabay
  • Unveränderte Steuersätze gibt es bei den Grundsteuern und der Gewerbesteuer, in anderen Bereichen kommen leichte Gebührenerhöhungen auf die Bergheimer zu.
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Bergheim (red). Auch im Jahr 2022 bleiben nach Informationen der Pressestelle der Stadt Bergheim die Steuersätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer unverändert. Lediglich die Hundesteuern werden erstmals seit 2016 um 12 Euro im Jahr bei der Haltung eines Hundes erhöht. Für das Jahr 2022 sind moderate Gebührenanpassungen bei den grundstücksbezogenen Gebühren vorgesehen. Im Bestattungswesen sinken nächstes Jahr erneut die Grabpachtgebühren. Nachdem der Ausschuss für Soziales, Finanzen und Liegenschaften beraten hat, werden die Gebühren der Kreisstadt Bergheim für das Jahr 2022 vom Rat am 20. Dezember verabschiedet.

Die Abwassergebühren erhöhen sich als Folge der weiter steigenden Investitionen in die Erneuerung und Erweiterung des Kanalnetzes sowie aufgrund der gestiegenen Umlage an den Erftverband. Gleichzeitig stehen im Vergleich zu 2021 weniger Gebührenüberschüsse aus Vorjahren zur Verfügung. Die Schmutzwassergebühr steigt von 3,64 Euro je Kubikmeter auf 3,75 Euro je Kubikmeter im Jahr 2022 und die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 1,51 Euro je Quadratmeter auf 1,66 Euro.

Die Straßenreinigungsgebühren steigen im Vergleich zum Vorjahr auf Grund allgemein gestiegener Personal- und Sachaufwendungen. So steigt beispielsweise die 14-tägige Fahrbahnreinigung von 0,79 Euro pro Frontmeter im Jahr 2021 um 0,05 Euro auf 0,84 Euro pro Frontmeter im Jahr 2022. Die Winterdienstgebühren steigen von 0,48 Wuro im Jahr 2021 um 0,11 Euro auf 0,59 Euro je Frontmeter, da die Gebührenüberschüsse aus Vorjahren aufgebraucht sind und sich daher nicht mehr reduzierend auf den Gebührenbedarf auswirken können.

Im Bereich der Abfallbeseitigung steigen die Gebühren für 2022 moderat um circa 2,5 Prozent bei der 14-tägigen Entleerung der Abfallbehälter. Dies liegt unter anderem daran, dass die Aufwendungen für die Sammlung und Entsorgung des wilden Mülls gestiegen sind.

Am Beispiel eines Vier-Personen-Musterhaushalts (hierbei wird von einem Frischwasserverbrauch von 200 Kbikmeter und einer Grundstücksfläche von 130 Quadratmeter ausgegangen) ergibt sich über alle Abgaben hinweg eine Steigerung in 2022 gegenüber 2021 von 48,10 Euro beziehugnsweise 2,9 Prozent. „In Zeiten, in denen auf breiter Front alle Preise – insbesondere Energiekosten - sehr stark angestiegen sind, ist es der Kreisstadt Bergheim gelungen, für alle Bürgerinnen und Bürger die Abgabenlast moderat anzupassen“, so Bürgermeister Volker Mießeler. Im Bestattungswesen können für das Jahr 2022 die Grabpachtgebühren um circa 0,8 Prozent gesenkt werden, so zum Beispiel das pflegefreie zweistellige Urnenwahlgrab mit Bezug zu einem Baum von bisher 2.631 Euro um 23 Euro auf 2.608 Euro oder die Gebühr für ein Erdreihengrab von bisher 1.290 Euro um 11 Euro auf 1.279 Euro. Zudem sinken die Gebühren für die Benutzung der Kühlzellen, der Leichenkammern und der Trauerhalle. Die übrigen Gebühren steigen moderat.

Redakteur/in:

Hanno Kühn aus Elsdorf

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