Anträge auf Briefwahl jetzt stellen
Landtagswahl am 15. Mai

Beantragung von Unterlagen zur Briefwahl

Rund 13,2 Millionen Wahlberechtigte in NRW erhalten ab 4. April 2022 bis 24. April 2022 die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl in NRW am 15. Mai 2022 von ihrer Kommune. Empfänger sind alle, die wahlberechtigt sind und zum gesetzlichen Stichtag in die Wählerverzeichnisse aufgenommen wurden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ab dem 29. April 2022 in NRW wohnen. Wählerinnen und Wähler mit Wohnsitz in der Gemeinde Alfter, die am 15. Mai 2022 nicht im Wahllokal wählen können oder wollen, können per Brief wählen. Die Unterlagen zur Briefwahl werden ab sofort ausgegeben.

Es gibt folgende Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde Alfter:

• Online-Antrag ab 06.04.2022, 15 Uhr (nur möglich bis 10.05.2022)

• Einscannen des QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte und ausfüllen der erscheinenden Maske (nur möglich bis 10.05.2021)

• Antragstellung auf dem Postweg mit der Wahlbenachrichtigungskarte

• Antragstellung per Email an briefwahl@alfter.de

• persönliche Vorsprache im Wahlbüro im Rathaus Alfter mit der Wahlbenachrichtigungskarte

Bei Antragstellung mit der Wahlbenachrichtigungskarte auf dem Postweg muss diese auf der Rückseite ausgefüllt werden, in einem ausreichend frankierten Kuvert an das Wahlamt gesendet oder in den Briefkasten des Rathauses direkt eingeworfen werden.

Bei der Antragstellung per E-Mail werden folgende Angaben für die Abwicklung und den Versand benötigt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Versandadresse für die Briefwahlunterlagen (wenn abweichend von der Wohnanschrift) sowie die Angabe der Wählerverzeichnis-Nr. (Aufdruck auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigungskarte).

Sollten Sie persönlich ins Briefwahllokal im Alfterer Rathaus kommen wollen, sind folgende Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie zu beachten:

• Das Tragen einer medizinischen Maske ist Pflicht.

• Die Wahlbenachrichtigungskarte muss bereits auf der Rückseite mit den o.g. Daten ausgefüllt und unterschrieben sein.

• Es ist ein eigener Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Mine zum Wählen mitzubringen.

• Es dürfen sich maximal 4 Wähler im Wahllokal aufhalten.

• Der Aufenthalt im Wahllokal ist auf ein notwendiges Minimum zu begrenzen.

Wer den Antrag für einen anderen Wahlberechtigten stellt, muss durch Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Briefwahl nur telefonisch zu beantragen, ist nicht möglich.

Der Antrag auf die Briefwahlunterlagen muss spätestens um 18.00 Uhr des Freitags vor dem Wahlsonntag, bei der NRW-Landtagswahl 2022 also dem 13. Mai, im zuständigen Wahlbüro eingetroffen sein. Die ausgefüllten Wahlbriefunterlagen müssen spätestens um 18.00 Uhr des Wahltags im eingetroffen sein.

Kontakt Wahlbüro: Telefon: 0228 6484-178, Fax: 0228 6484-199, E-Mail: briefwahl@alfter.de

Das Wahlbüro ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet.

Alle Informationen gibt es auch nochmal unter www.alfter.de/wahlen/briefwahl/

Redakteur/in:

Christiana Herbst aus Bornheim

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