Herbstlaub: Wer muss Bürgersteig freihalten?
Reinigungspflicht kann übertragen werden

- Gefährlich: Nasses Herbstlaub kann Bürgersteige schnell in rutschige Flächen verwandeln. Räumen ist deshalb für Hauseigentümer oder Mieter in vielen Kommunen Pflicht.
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Wesseling - Der Herbst hält Einzug: Das Laub verfärbt sich und fällt zu Boden.
Was im Sonnenschein schön aussieht, kann schnell zur Gefahr werden.
Denn im Herbst sinken nicht nur die Temperaturen, auch die
Niederschläge nehmen zu und feuchtes Herbstlaub verwandelt
Bürgersteige in rutschige Flächen. Ein Unfall ist da schnell
passiert. Kommunen wie Wesseling können in ihren Satzungen
festschreiben, ob und in welchem Umfang sich Hauseigentümer um die
Reinigung der Bürgersteige kümmern müssen. Wer sich der
Reinigungspflicht dauerhaft entzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Den Eigentümern eines Mietshauses steht es offen, die
Reinigungspflicht über den Mietvertrag an die Mieter weiterzugeben.
Ereignet sich ein Unfall, hat der nicht nur eine strafrechtliche
Seite. Hier geht es auch um persönliche Haftung. Bricht sich ein
Passant beispielsweise das Bein, weil vergessen wurde, die Blätter
wegzufegen, muss der Verantwortliche für den Schaden aufkommen. Ohne
Haftpflichtversicherung kann das teuer werden: Im geschilderten Fall
können dem Geschädigten Schmerzensgeld – und falls er arbeitet –
auch eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall zustehen.
Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Schäden zurück, können sogar
lebenslange Rentenzahlungen fällig werden. Ob und in welchem Umfang
ein säumiger Laubräumer haftet, hängt allen Regeln zum Trotz oft
von den speziellen Umständen des Einzelfalls ab. Sollte der
Geschädigte den Rechtsweg beschreiten, steht eine
Haftpflichtversicherung ihrem Kunden zur Seite.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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