Frau in der Dusche gefilmt
Das Handy durch das Fenster gehalten

Auch der Pressestelle der Polizei ist ein solch dreister Fall noch nicht untergekommen, deshalb wurde er öffentlich gemacht. | Foto: Polizeipressestelle Rhein-Erft
  • Auch der Pressestelle der Polizei ist ein solch dreister Fall noch nicht untergekommen, deshalb wurde er öffentlich gemacht.
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Wesseling - „Noch gibt es kein Ergebnis, aber unsere Spezialisten sind dran“:
Es wird vielleicht nicht mehr lange dauern, bis der Mensch, der eine
Frau beim Duschen gefilmt hat, geschnappt ist.

Aber von vorne: Die 27-Jährige stand gestern (17. Oktober) in der
Früh in ihrer Dusche, hatte dabei zuvor das Fenster Im Badezimmer
ihrer Erdgeschosswohnung an der Klobbotzstraße geöffnet und
angelehnt gelassen.

Nach dem Duschen dann der Riesenschreck: Die junge Frau bemerkt einen
Arm am weit geöffneten Fenster und an der Hand ein Handy, dass in
ihre Richtung zeigt.

Geistesgegenwärtig schlägt die junge Frau dem Unbekannten das Handy
aus der Hand, der Täter flüchtet und entkommt unerkannt.

Mit dem unerlaubten Filmen von Menschen ist der der Straftatbestand
des § 201a „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs
durch Bildaufnahmen“ erfüllt. Das gibt entweder eine
Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder aber eine Geldstrafe.

Jetzt arbeiten die Experten daran, das Handy zu öffnen, aber die
Polizei erhofft sich auch Hinweise aus der Bevölkerung: 0 22 33/520,
KK 12.

Redakteur/in:

Montserrat Manke

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