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Räum- und Streupflichten
Schnee und Eis: Wer muss schippen und streuen?
Region. Wenn es draußen schneit, lohnt es sich, als Mieter einen Blick in den Mietvertrag zu werfen: Steht dort ausdrücklich nichts über eine Schnee- oder Eisräumung, sei der Mieter dazu auch nicht verpflichtet – selbst wenn in der Hausordnung etwas anderes stehe. Das schreibt der Deutsche Mieterbund NRW e.V. in einer Pressemitteilung und erklärt gleich dazu, dass in der Regel Grundstückseigner oder Vermieter zur Räumung verpflichtet seien. Dieser könne aber den Hausmeister oder einen...