Corona-Schutzverordnung

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Das Testzentrum am Marienhospital gehört nun seit dem 1. März der Vergangenheit an.  | Foto: Heike Löhrer
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Testzentren schließen
Ohne Test ins Krankenhaus

Seit dem 1. März hat sich einiges an der Corona-Schutzverordnung in NRW  geändert.  In Arztpraxen gilt keine Maskenpflicht mehr, in Pflegeheimen und Krankenhäusern ist die Testpflicht vor dem Betreten aufgehoben.  Es gibt jedoch Ausnahmen, denn für Besucher in Pflegeheimen und Krankenhäusern gilt bis zum 7. April weiterhin die FFP2- Maskenpflicht.  Besonders erfreut sind Bewohner in Pflegeheimen, dass sie dem Pflegepersonal wieder ins Gesicht schauen können.  Gerade für an Demenz erkrankte...

  • Brühl
  • 04.03.23
  • 2.654× gelesen
  • 1
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