Polizei doppelt erfolgreich
Auto fällt der Polizei gleich doppelt auf
- Foto: Symbolbild/Polizei
Gleich zwei Mitglieder einer Familie wurden vergangene Woche betrunken hinterm Steuer erwischt. Auf der Polizeiwache gab es dann ein „Familientreffen“.
Euskirchen (lk). Gleich doppelt erfolgreich war die Polizei am Dienstag, 5. Mai bei Kontrollen auf der Frauenberger Straße in Euskirchen Dort kontrollierte sie gegen 21.15 Uhr einen 30-jährigen Autofahrer aus Euskirchen. „Bereits beim ersten Eindruck ergaben sich deutliche Hinweise auf Alkohol- und Drogenkonsum: starker Alkoholgeruch, auffällige Pupillen und ein Atemalkoholwert von 1,46 Promille“, teilt die Kreispolizei mit. Ein Drogenvortest verlief positiv auf Cannabis. Auch das Fahrzeug wies mehrere Mängel auf. Es war nicht ordnungsgemäß zugelassen und verfügte über keinen gültigen Versicherungsschutz. Der Fahrer wiederum war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Der 30-jährige Fahrer wurde zur Polizeiwache Euskirchen gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Sein 47-jähriger Beifahrer, ein Familienmitglied des überführten Fahrers, wurde während der Kontrolle beim Trinken aus einem Flachmann beobachtet. Gegenüber der Polizei erklärte der Mann, er werde nun ein Taxi nehmen und das Fahrzeug stehen lassen.
Gegen 21.50 Uhr kam es jedoch zu einem unerwarteten Wiedersehen: Das selbe Auto fiel Polizeibeamten erneut auf der Frauenberger Straße auf. Diesmal saß der zuvor noch „taxiwillige“ 47-Jährige am Steuer. Das familieninterne Duell im Fahren unter Alkoholeinwirkung entschied der zweite kontrollierte klar für sich: Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 2,06 Promille. Auch er wurde zur Polizeiwache Euskirchen gebracht, wo es zu einem unerwarteten „Familientreffen“ kam. Auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Um eine weitere Fortsetzung dieser ungewöhnlichen „Kontrollserie“ zu verhindern, stellten die Beamten die Fahrzeugschlüssel sicher. Es wurden unter anderem Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr sowie Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt.
Redakteur/in:Lars Kindermann aus Rhein-Erft |