Digital und Technik
Datenschutz und die Rechte der Verbraucher

Daten löschen: Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Anbieter auf Wunsch der Betroffenen personenbezogene Daten löschen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die einmal erteilte Einwilligung zu einer Verarbeitung später widerrufen wird. | Foto: Quelle: Pexels /BNP Digital und Technik
  • Daten löschen: Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Anbieter auf Wunsch der Betroffenen personenbezogene Daten löschen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die einmal erteilte Einwilligung zu einer Verarbeitung später widerrufen wird.
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(PB/BNP/WID) Wer heutzutage im Internet unterwegs ist oder Online-Dienste nutzt, verrät viel von sich selbst. Verbraucher in der EU profitieren seit ein paar Jahren von einem europaweit einheitlichen Datenschutzrecht. Welche Rechte Verbrauchern zustehen und wie sie diese durchsetzen können, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Auskunft, Kopie und Berichtigung fordern: Auf Verlangen müssen Unternehmen eine Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten bereitstellen und in präziser, transparenter und verständlicher Form darüber informieren, welche Kategorien von Daten aus welchen Quellen zu welchen Zwecken auf welcher Rechtsgrundlage wie lange verarbeitet werden und an wen die Daten gegebenenfalls weitergegeben werden. Die Auskunft muss grundsätzlich kostenlos erteilt werden.

Daten löschen: Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Anbieter auf Wunsch der Betroffenen personenbezogene Daten löschen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die einmal erteilte Einwilligung zu einer Verarbeitung später widerrufen wird. Wenn die Daten öffentlich gemacht wurden, muss der Anbieter – im Rahmen des Zumutbaren – Dritte über das Löschbegehren informieren.

Datenverarbeitung widersprechen: Verbraucher können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit und kostenlos widersprechen. Werden die Daten für Direktwerbung und damit verbundene Profilbildung verwendet, dürfen diese dann nicht weiter verwendet werden. Der Widerspruch muss in diesem Fall auch nicht begründet werden. Sie können außerdem der Datennutzung gegenüber Werbetreibenden widersprechen und zusätzlich die Sperrung ihrer Daten verlangen. Die Sperrung ist dann sinnvoller als eine Löschung, da Werbetreibende die Daten ansonsten einfach neu erheben könnten, etwa durch Adresshändler. Dient die Verarbeitung anderen Zwecken als der Direktwerbung, müssen Verbraucher für den Widerspruch einen plausiblen Grund angeben.

Daten mitnehmen: Bei einem Anbieterwechsel können Verbraucher die Herausgabe der Daten verlangen, die sie selbst bereitgestellt haben. Dazu gehören Daten, die sie im Rahmen einer Einwilligung oder aufgrund der Grundlage eines Vertrages hinterlassen haben. Die Daten müssen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format direkt an die Antrag stellende Person oder den neuen Anbieter übermittelt werden.

Rechte durchsetzen: Wer seine Rechte gegenüber einem Unternehmen einfordern möchte, kann dies formlos, zum Beispiel per E-Mail, tun. Die Verbraucherzentrale NRW unterstützt Verbraucher zudem mit verschiedenen Musterbriefen. Unternehmen sind verpflichtet, nach spätestens einem Monat auf das Anliegen zu reagieren. Sollten sie dem Anliegen der Verbraucher nicht nachkommen, können Betroffene Beschwerden bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen. Hier gehts weiter . . .


Personalausweis mit Fingerabruck: Kleiner Widerstand Videokolumne von Heribert Prantl/SZ

LeserReporter/in:

Peter (PETE) Berger aus Köln

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