Innenstadt wird zur Lkw-Sperrzone
Zum Schutz vor Terror an Karneval

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Köln - Die Stadt Köln wird Karnevalssonntag und Rosenmontag anlässlich
der großen Karnevalsumzüge für die Innenstadt ein Lkw-Fahrverbot
verhängen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Polizei und Stadt Köln
hat aufgrund der tragischen Ereignisse im letzten Jahr in Nizza und
Berlin diese
Maßnahme abgestimmt, um die Sicherheit der Besucher und Zugteilnehmer
zu erhöhen.
Das Fahrverbot gilt für Lastkraftwagen sowie Anhänger hinter
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5
Tonnen und ist gültig von Sonntag, 26. Februar 2017, durchgehend bis
Rosenmontag, 27. Februar 2017, 22 Uhr.
Das LKW-Fahrverbot erfasst den Bereich innerhalb folgender
Straßen:
- Schönhauserstraße[/*]
- Verlängerung
- Verlängerung Bischofsweg[/*]
- Am
- Verlängerung Pohligstraße[/*]
- Verlängerung
- Verlängerung
- Verlängerung Innere
- Verlängerung Auffahrt
- einschließlich Rheinuferstraße[/*]
Marktstraße[/*]
Vorgebirgstor[/*]
Weißhausstraße[/*]
Universitätsstraße[/*]
Kanalstraße[/*]
Zoobrücke[/*]
Die aufgeführten Straßen selbst sind bis auf die Rheinuferstraße
von dem Fahrverbot nicht betroffen. Die Zufahrt zum Großmarkt bleibt
frei.
Ausnahmegenehmigung beantragen
Ausnahmegenehmigungen von diesem Fahrverbot können beim Amt für
öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, beantragt
werden. Ein entsprechender Antragsvordruck mit ausführlichen
Hinweisen und Erläuterungen ist im Internet unter
www.stadt-koeln.de
veröffentlicht oder kann per Fax (0221/221-26130) oder telefonisch
(0221/221-26385) angefordert werden. (red)
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