Anträge möglich bis 22. September
Technikförderung für Kölner Clubs

Konzert im Club Carlswerk 2019. | Foto: Alexander Roll

Köln. Das Kulturamt der Stadt Köln unterstützt die Kölner Clubs mit finanziellen Förderungen von bis zu 5.000 Euro bei der Erneuerung oder Aufbesserung ihrer technischen Anlagen. Ab sofort und bis 22. September 2023 können Clubs Anträge auf Unterstützung beim "Klubkomm – Verband Kölner Clubs und Veranstalter e.V." einreichen. Infos Hier. Der Klubkomm e.V. führt eine Erstberatung für alle Interessierten durch und leitet die gültigen Förderanträge anschließend an die Stadt Köln weiter.

Das Programm der Technikförderung für Clubs richtet sich an Kölner Spielstätten, die Live-Konzerte oder Bookings mit künstlerischen DJs durchführen, die ihre Programme beispielsweise über ihren Onlineauftritt klar an ihr Publikum kommunizieren und deren Zuschauerkapazität die Anzahl von 2.000 Besucher*innen nicht übersteigt. Die genauen Kriterien und weitere Informationen hat der Klubkomm e.V. in einer Ausschreibung auf seiner Website publiziert.

Die Maßnahme der Technikförderung für Clubs dient der Stärkung der kulturellen Infrastruktur. Insgesamt stehen 40.000 Euro im Jahr 2023 für die Umsetzung zur Verfügung. Grundlage für das gesonderte Förderprogramm ist ein Beschluss des Ausschusses für Kunst und Kultur des Kölner Rates (Nr. 0493/2023 vom 14. März 2023) zur Verwendung von Mitteln aus der sogenannten Kulturförderabgabe. Die Förderung für die Kölner Spielstätten hat zum Ziel, durch die Verbesserungen der Technik das bestehende Programmprofil der Spielstätte zu sichern, beziehungsweise neue Entwicklungen zu ermöglichen. Dadurch soll die Attraktivität für Künstler*innen und Publikum weiterhin gewährleistet werden.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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