Stadt Köln nennt Regeln für WM-Übertragungen
Kneipen, Kicken, klare Kanten: Köln regelt Public Viewing 2026

Foto: Uwe Weiser

Fußball, Fernseher, Feierlaune – zur WM 2026 dürfte es auch in Köln wieder in vielen Kneipen und auf Terrassen voller werden. Doch wer draußen mitfiebern will, muss ein paar Regeln beachten. Die Stadt Köln macht jetzt klar, was Gastronomen dürfen, wo Schluss ist und worauf Nachbarn achten können. Für Fans heißt das: Public Viewing ja, aber bitte mit Rücksicht.

Wenn 2026 die Fußball-Weltmeisterschaft läuft, sollen auch Kölns Kneipen, Bars und Restaurants wieder Orte für gemeinsame Fußballabende sein. Die Stadt Köln hat nun die Rahmenbedingungen für Gastronomen erklärt, die Spiele im Fernsehen übertragen wollen. Für viele Kölner ist das eine wichtige Nachricht: Wer gern mit anderen schaut, jubelt und leidet, soll wissen, was in der Stadt möglich ist – und wo die Grenze zur Belastung für Nachbarn beginnt.
In Gaststätten ist die TV-Übertragung im Innenbereich grundsätzlich problemlos möglich. Dabei gilt aber ein einfacher Satz, der in Köln während großer Fußballabende besonders wichtig werden dürfte: Der Ton macht die Musik. Die Lautstärke soll in einem angemessenen Rahmen bleiben, damit es nicht zu Störungen kommt. Außerdem müssen die Betriebe die einschlägigen Regelungen beachten, etwa zu Urheberrechten, zum Beispiel bei FIFA und GEMA.
Auch draußen ist Public Viewing in der Außengastronomie erlaubt – allerdings nicht grenzenlos. Alle WM-Spiele, die zwischen 6 und 22 Uhr angepfiffen werden, dürfen innerhalb der bereits genehmigten Außengastronomiefläche ohne zusätzliche Genehmigung übertragen werden. Die Übertragung wird bis zum Abpfiff geduldet, so wie es der Erlass der NRW-Landesregierung vorsieht. Das gilt auch, wenn es in die Verlängerung oder ins Elfmeterschießen geht. Direkt nach Spielende muss die TV-Übertragung im Außenbereich aber sofort beendet werden.
Eine wichtige Einschränkung betrifft Betriebe, deren Sperrzeit aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Nachbarschaft verlängert wurde. Dort ist die Nutzung der Außengastronomie ab 22 Uhr nicht erlaubt. Damit dürfen in diesen Fällen auch keine WM-Spiele während der gesetzlichen Nachtruhe draußen übertragen werden.

Die Stadt appelliert zugleich an Rücksichtnahme. Emotionen gehören zum Fußball, das weiß in Köln wohl jeder, der schon einmal ein großes Turnier in der Kneipe verfolgt hat. Trotzdem sollen Jubel, Ärger und Anspannung nicht in übermäßigen Lärm ausarten. Wenn es doch zu erheblichen Störungen kommt, können Anwohner die Leitstelle des Ordnungsamtes unter 0221/221-32000 anrufen. Bei festgestellten Verstößen behält sich die Stadt Sanktionen vor.
Wie schon bei früheren internationalen Turnieren sind besonders laute Musikinstrumente im Außenbereich nicht erlaubt. Dazu zählen Vuvuzelas, Trommeln, Tröten oder Pfeifen. Die Betreiber müssen eine solche Nutzung durch ihr Hausrecht unterbinden.
Auch beim Aufbau der Technik gibt es klare Vorgaben. Bildschirme, Fernseher oder Beamer müssen innerhalb der genehmigten Außengastronomiefläche sicher installiert werden. Sie sollen außerdem so ausgerichtet sein, dass Passanten und Verkehrsteilnehmer nicht abgelenkt werden. Für die Verkehrssicherheit sind die Betriebe verantwortlich. Vor allem Stolperstellen durch Kabel müssen vermieden werden. Stromführende Kabel über Gehwege werden für die Dauer der Übertragungen geduldet, wenn sie verkehrssicher abgesichert sind, mindestens durch Kabelmatten. Nach dem Ende der Übertragung müssen die Kabel sofort entfernt werden.
Public Viewing in der Außengastronomie ist ausschließlich für Gäste des jeweiligen Betriebs vorgesehen. Wenn sich außerhalb der genehmigten Fläche Menschenansammlungen bilden, muss die Übertragung unterbrochen werden, bis sich die Ansammlung aufgelöst hat. Halten sich Betreiber nicht daran, drohen ordnungsrechtliche Maßnahmen.
Die Stadt Köln empfiehlt den Gastronomen außerdem, frühzeitig das Gespräch mit der Nachbarschaft zu suchen. So soll während der WM-Zeit ein friedliches Miteinander möglich bleiben – zwischen denen, die mitfiebern wollen, und denen, die zuhause ihre Ruhe brauchen. Weitere aktuelle Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadt Köln unter „Zentrale Anlaufstelle Gastronomie-FAQ“. (bn.)

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EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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