Nachbesserung für Luftreinhalteplan
Großflächiges Fahrverbot vorerst abgewehrt

- Der Clevischer Ring könnte künftig für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und älter gesperrt werden. Hier sah das OVG konktreten Handlungsbedarf.
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Köln - Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat über den
Luftreinhalteplan für die Stadt Köln verhandelt und entschieden,
„dass der Luftreinhalteplan vom 1. April 2019 für die Stadt Köln
rechtswidrig ist und das Land ihn deshalb fortschreiben muss“. Es
wird kein zonales Fahrverbot in Köln geben, wie es das
Verwaltungsgericht zuvor angeordnet hatte.
Das Oberverwaltungsgericht fordert: „Nach derzeitigem Stand müssen
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und älter in
den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, um eine zügigere Einhaltung
des Grenzwerts für Stickstoffdioxid jedenfalls an den folgenden
Messstellen zu erreichen: Clevischer Ring, Justinianstraße,
Luxemburger Straße und Neumarkt.“
Oberbürgermeisterin Henriette Reker stellt fest: „Unsere Maßnahmen
und Projekte haben das Gericht jedenfalls insoweit überzeugt, dass
ein großflächiges Fahrverbot verhindert werden konnte. Aber auch
streckenbezogene Fahrverbote bedeuten erhebliche Einschränkungen für
viele Menschen in dieser Stadt, die auf ein Auto angewiesen sind. In
dem Aufruf des Gerichts, neue Prognosen vorzulegen, sehen wir eine
Chance, da die aktuellen Messwerte bereits besser waren als die
Prognosen.“


Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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