Gesundheitsamt ruft auf, Impfschutz zu prüfen
Aktuell vermehrt Masernfälle in Köln
Köln - Das Gesundheitsamt der Stadt Köln erhält aktuell vermehrt
Meldungen zu Masernfällen
– insbesondere bei Erwachsenen, aber auch bei Kindern. Seit Anfang
des Jahres 2018 gingen 16 bestätigte Meldungen ein, das sind doppelt
so viele Masern-Meldungen wie im gleichen Zeitraum 2017 – allein
sechs Meldungen in dieser Woche bis zum heutigen Freitag.
Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern gerade für
Erwachsene gefährlich.
Masern sind eine ernstzunehmende Erkrankung, die durch Viren
hervorgerufen wird.
Dabei handelt es sich nicht um eine harmlose Kinderkrankheit. Masern
können zu erheblichen Komplikationen und Spätfolgen führen.
Masern beginnen in der Regel mit hohem Fieber, Husten, Schnupfen.
Innerhalb einiger Tage bildet sich ein Ausschlag im Gesicht und
hinter den Ohren und breitet sich über den ganzen Körper aus.
Wenn sich die Beschwerden nach acht Tagen nicht lindern, wächst die
Gefahr ernster Komplikationen wie Lungen- und Mittelohrentzündung
oder Infektionen des Kehlkopfs
und der Luftröhre. Als schlimmste Folgen einer Masernerkrankung
können in seltenen Fällen eine Gehirnhaut- und Gehirnentzündung
auftreten, die gegebenenfalls zum Tod führt.
Masern sind hochansteckend.
Ungeschützte Personen können sich sehr leicht anstecken, wenn eine
infizierte Person in der Nähe ist. Schon fünf Tage vor Auftreten
des Hautausschlages sowie vier Tage,
nachdem die Hautflecken sichtbar geworden sind, sind Masern
ansteckend. Die Krankheitserreger werden über Tröpfchen, zum
Beispiel beim Sprechen, Husten und Niesen
übertragen.
Impfschutz überprüfen – jetzt!
Eine zweifache Impfung bietet den besten Schutz gegen diese
Viruserkrankung.
Daher ist es wichtig, dass Erwachsene jetzt ihren eigen Impfschutz und
den ihrer Kinder
von einem Arzt überprüfen und bei Bedarf vervollständigen lassen.
Masern-
Schutzimpfungen werden als Kombinationsimpfungen, den sogenannten
Masern-
Mumps-Röteln-Impfungen, durchgeführt – heute oftmals in
Kombination mit einem Impfstoff gegen die Windpocken. Grundsätzlich
sind zwei Impfungen erforderlich, um voll-ständig geschützt zu sein.
Aufgrund der ungewöhnlichen Häufigkeit von Masernfällen
und der Tatsache, dass vor allem Erwachsene erkranken, rät das
Gesundheitsamt Erwachsenen, die keine Masernerkrankung durchgemacht
haben und nur einmal oder gar nicht geimpft sind oder nicht genau
wissen, ob und wie oft sie geimpft sind, zwei Impfungen im Abstand von
vier Wochen durchführen zu lassen.
Was tun, wenn Masern auftreten?
Wenn die Erkrankung ausgebrochen ist, gibt es keine ursächliche
Behandlung, sondern
nur eine Symptomlinderung und die Behandlung von Begleiterkrankungen.
Gemeinschaftseinrichtungen wie zum Beispiel Schulen und
Kindertageseinrichtungen dürfen
nicht besucht werden, solange Ansteckungsgefahr besteht. Jede Person,
die einen auch nur kurzen Kontakt zu einer oder einem
Masernerkrankten hatte, gilt als „Kontaktperson“. In einer Schule
oder einer Kindertageseinrichtung gehören dazu alle Personen, die
diese Einrichtung besuchen oder dort arbeiten. Bei einem Kontakt muss
der Impfschutz kontrolliert werden. Ist dieser unvollständig, kann
durch eine Impfung in den ersten drei Tagen nach dem Kontakt der
Ausbruch der Krankheit verhindert werden. Kontaktpersonen, die weder
Impfschutz noch diese „Nachimpfung“ haben, müssen der Schule
oder
Kindertageseinrichtung für 14 Tage fernbleiben. Nach
Infektionsschutzgesetz besteht für Ärztinnen und Ärzte eine
Meldepflicht bei Verdacht sowie bei Nachweis einer Masernerkrankung
und bei Tod durch eine Masernerkrankung. Eine Mitteilungspflicht
besteht für
Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte gegenüber der Schule
oder der Kindertageseinrichtung. Die Schul- und
Kindertagesstättenleitungen haben eine Mitteilungspflicht gegenüber
dem Gesundheitsamt.
Weitere Informationen zum Thema Impfung und zu Masern bietet die
Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) an. Auf denen genannten
Internetseiten der BZgA
werden auch mehrsprachige Merkblätter angeboten:
https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern/
https://www.impfen-info.de/
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare