Kontrollen am Flughafen
Zwei Fahndungstreffer an Pfingsten - Mann muss in Haft, anderer zahlt sich frei
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Bei Einreisekontrollen am Flughafen Köln/Bonn hat die Bundespolizei an den Pfingsttagen gleich zwei Fahndungstreffer erzielt. Für einen 55 Jahre alten Mann endete die Ankunft mit der Festnahme, ein 30-Jähriger konnte eine Haft durch Zahlung abwenden.
Am Pfingstsonntag, 24. Mai 2026, war ein 55-jähriger Kosovare bei der Einreisekontrolle aus Pristina vorstellig geworden. Dabei stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim mit einem Vollstreckungshaftbefehl nach ihm suchen ließ. Demnach musste er noch eine Haftstrafe von 869 Tagen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verbüßen.
Nach Angaben der Bundespolizei war der Mann bereits 2009 aus dem Bundesgebiet in den Kosovo abgeschoben worden. Die Beamten ließen daraufhin die Verjährungsfrist durch die Staatsanwaltschaft Mannheim prüfen. Der bereitschaftshabende Richter teilte mit, dass diese Frist auf 20 Jahre festgelegt worden sei und erst mit dem Tag der vollzogenen Abschiebung beginne. Damit blieb die Haft weiterhin wirksam. Der 55-Jährige wurde festgenommen und anschließend in die JVA Siegburg gebracht.
Am darauffolgenden Pfingstmontag fiel den Beamten bei der Einreise aus Istanbul zudem ein 30 Jahre alter Georgier auf. Wie sich herausstellte, war er durch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zur Festnahme ausgeschrieben. Um eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen abzuwenden, musste er rund 1000 Euro bezahlen. Ein Bekannter übernahm den Betrag, sodass der Mann die Wache als freier Mann verlassen konnte.
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |