Waffe bei Kontrolle entdeckt
Schreckschusspistole im Handgepäck: Bundespolizei leitet Strafverfahren ein

Diese Schreckschusspistole entdeckten die Beamten bei der Sicherheitskontrolle eines Passagieres am Flughafen. | Foto: Bundespolizei
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Bei der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn haben Einsatzkräfte der Bundespolizei am Sonntag eine Schreckschusspistole im Handgepäck eines Reisenden entdeckt. Der 23 Jahre alte deutsche Staatsangehörige wollte die Waffe offenbar unbeabsichtigt mit auf seine Reise nehmen.

Der Fund wurde am Nachmittag an einer Kontrollspur im Terminalbereich gemacht. Mitarbeitende der Luftsicherheitskontrolle bemerkten die Pistole bei der Durchleuchtung des Handgepäcks und informierten umgehend die Bundespolizei.

Gegenüber den eingesetzten Beamten gab der Mann an, die Schreckschusswaffe versehentlich im Handgepäck vergessen zu haben. Einen erforderlichen Waffenschein konnte er allerdings nicht vorweisen.

Die Bundespolizei leitete daraufhin ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Der 23-Jährige wurde zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle gebracht, die Schreckschusspistole stellten die Einsatzkräfte sicher.

Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde der Mann wieder entlassen. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Waffen, Schreckschusswaffen und andere gefährliche Gegenstände im Hand- und Reisegepäck an Flughäfen erhebliche Sicherheitsrisiken darstellen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Reisende sollten ihr Gepäck deshalb vor Reiseantritt sorgfältig kontrollieren.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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