Haftbefehle am Flughafen Köln/Bonn vollstreckt
Reise endet an der Kontrolle: Bundespolizei greift dreimal zu – einmal geht es direkt in die JVA

Einsatz am Flughafen Köln/Bonn. Symbolfoto. | Foto: Bundespolizei Köln

Für drei Reisende war am gestrigen Dienstag am Flughafen Köln/Bonn plötzlich Schluss: Im Rahmen ihrer Kontroll- und Streifentätigkeit vollstreckte die Bundespolizei insgesamt drei Haftbefehle. Im Mittelpunkt standen offene Geldstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen – mit teils unmittelbaren Folgen.

In der Ankunftsebene des Terminal 2 kontrollierten Beamte eine 59-jährige Deutsche, die sich zunächst nicht ausweisen konnte, aber mündlich Angaben zu ihrer Person machte. Die Identitätsüberprüfung bestätigte einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz. Gegen die Frau lag eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen oder alternativ eine Geldstrafe von 840 Euro vor. Zusätzlich waren Verfahrenskosten in Höhe von 1.733,32 Euro offen. Da sie den Gesamtbetrag nicht zahlen konnte, wurde sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Nador (Marokko) stellten Bundespolizisten außerdem einen 48-jährigen Niederländer fest, gegen den eine Ausschreibung in internationalen Fahndungssystemen durch Belgien vorlag. Die Festnahme erfolgte auf Grundlage des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten zudem eine geringe Menge Betäubungsmittel – 4,7 Gramm Haschisch. Der Mann wurde festgenommen und zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Behörden überstellt.

In der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges von Köln/Bonn nach Tirana überprüften die Einsatzkräfte schließlich einen 63-jährigen Kosovaren. Die Fahndungsabfrage ergab zwei Haftbefehle deutscher Staatsanwaltschaften wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Im Raum standen Ersatzfreiheitsstrafen von 30 sowie 55 Tagen. Alternativ konnte der Haftantritt durch Zahlung offener Beträge abgewendet werden: Einschließlich Verfahrenskosten belief sich die Gesamtsumme auf 4.791,50 Euro. Ein Angehöriger beglich den Betrag – danach durfte der Mann weiterreisen.

Am 10. Februar 2026 vollstreckte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn damit drei Haftbefehle. Insgesamt standen Geldstrafen und Kosten von über 7.300 Euro im Raum. In zwei Fällen konnten die offenen Forderungen nicht beziehungsweise nur durch Dritte beglichen werden, in einem Fall führte dies unmittelbar zum Haftantritt.

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EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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