Zwei Fahndungstreffer am Flughafen Köln/Bonn
Gesuchte Reisende zahlen fast 6800 Euro und entgehen so der Haft

Symbolbild | Foto: Bundespolizei

Innerhalb weniger Tage hat die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn zwei Männer festgestellt, gegen die Haftbefehle vorlagen. Durch die Zahlung offener Geldstrafen und Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 6795 Euro konnten beide eine drohende Haftstrafe abwenden.

Am 1. Juni 2026 kontrollierten Einsatzkräfte bei der Einreise eines Fluges aus Bosnien und Herzegowina einen 35 Jahre alten bosnischen Staatsangehörigen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Wiesbaden den Mann wegen Geldwäsche zur Festnahme ausgeschrieben hatte. Gegen ihn lag ein Haftbefehl mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen vor.

Der 35-Jährige zahlte die gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 3900 Euro sowie Verfahrenskosten von 95 Euro. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er wieder entlassen.

Nur wenige Tage später, am 4. Juni 2026, stellten Bundespolizisten bei der Ausreisekontrolle eines Fluges in die Türkei erneut einen Gesuchten fest. Dabei handelte es sich um einen 46 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Festnahme ausgeschrieben.

Durch die Zahlung der geforderten Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro konnte der Haftbefehl aufgehoben und die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 56 Tagen abgewendet werden. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise fortsetzen.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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