Munition und Messer im Handgepäck
Bundespolizei stoppt Reisenden vor Abflug

Munition im Handgepäck: Die Bundespolizei stellte klar, dass dies kein normales Handgepäck ist. | Foto: Bundespolizei
  • Munition im Handgepäck: Die Bundespolizei stellte klar, dass dies kein normales Handgepäck ist.
  • Foto: Bundespolizei
  • hochgeladen von EXPRESS - Die Woche - Redaktion

Bei einer Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn hat die Bundespolizei am 11. April 2026 verbotene Gegenstände im Handgepäck eines Reisenden entdeckt. Betroffen war ein 64-jähriger kroatischer Staatsangehöriger, der am Nachmittag mit einem Flug nach Zadar ausreisen wollte.

Bei der Kontrolle seines Handgepäcks fanden die Luftsicherheitskräfte mehrere Patronen großkalibriger Munition sowie zwei Einhandmesser. Die Bundespolizei wurde daraufhin hinzugezogen und stellte die Gegenstände sicher.

Einen erforderlichen Nachweis für den Besitz der Munition konnte der Mann nicht vorlegen. Nach eigenen Angaben habe er die Patronen zuvor in Kroatien gefunden. Zur weiteren Bearbeitung brachten die Beamten den 64-Jährigen zur Dienststelle.

Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er wieder entlassen. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Mitführen von Waffen, Munition und verbotenen Gegenständen im Luftverkehr gesetzlichen Beschränkungen unterliegt und strafrechtlich verfolgt werden kann.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

14 folgen diesem Profil

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.