Munition und Messer im Handgepäck
Bundespolizei stoppt Reisenden vor Abflug
- Munition im Handgepäck: Die Bundespolizei stellte klar, dass dies kein normales Handgepäck ist.
- Foto: Bundespolizei
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Bei einer Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn hat die Bundespolizei am 11. April 2026 verbotene Gegenstände im Handgepäck eines Reisenden entdeckt. Betroffen war ein 64-jähriger kroatischer Staatsangehöriger, der am Nachmittag mit einem Flug nach Zadar ausreisen wollte.
Bei der Kontrolle seines Handgepäcks fanden die Luftsicherheitskräfte mehrere Patronen großkalibriger Munition sowie zwei Einhandmesser. Die Bundespolizei wurde daraufhin hinzugezogen und stellte die Gegenstände sicher.
Einen erforderlichen Nachweis für den Besitz der Munition konnte der Mann nicht vorlegen. Nach eigenen Angaben habe er die Patronen zuvor in Kroatien gefunden. Zur weiteren Bearbeitung brachten die Beamten den 64-Jährigen zur Dienststelle.
Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er wieder entlassen. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Mitführen von Waffen, Munition und verbotenen Gegenständen im Luftverkehr gesetzlichen Beschränkungen unterliegt und strafrechtlich verfolgt werden kann.
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |