Mehr Schutz vor Hundeangriffen
Politiker und Sachverständige duskutierten

Freilaufende Hunde sind, trotz Anleinpflicht, auch im Stadtgarten keine Seltenheit.   | Foto: ha
  • Freilaufende Hunde sind, trotz Anleinpflicht, auch im Stadtgarten keine Seltenheit.  
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INNENSTADT - (ha). Nach einer Bissattacke durch einen Hund im Stadtgarten trafen
sich Lokalpolitiker, Verwaltungsmitarbeiter, Sachverständige und
Bürger in St. Alban zur Diskussion. Bei dem Vorfall Ende Juli wurden
ein Hundehalter und dessen Tier schwer verletzt. Bezirksbürgermeister
Andreas Hupke hatte zur Veranstaltung eingeladen.
Hier prallten Informationen auf Emotionen. Die Findung eines
gemeinsamen Nenners erwies sich dabei als kompliziert. So forderten
manche Bürger die rigorose Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen,
die an öffentlichen Plätzen eine Anleinpflicht für Hunde
vorschreiben.
Ausnahmen dafür bestehen lediglich auf besonders gekennzeichneten
Auslaufstätten. Über eine derartige Fläche verfügt der
Stadtgarten, anders als etwa der Rathenauplatz, jedoch nicht. „Es
kann nicht sein, dass ein Einzelner oder wenige Personen sich über
den Willen der Gesamtheit hinwegsetzen. Die Stadt muss hier ihr
Bestmögliches machen“, forderte Bezirksbürgermeister Hupke.
Unabhängig davon pochten einzelne Bürger auf einen Maulkorb für den
Hund. Eine pauschale Handhabung nach diesem Muster lehnten nicht nur
einige der Veranstaltungsteilnehmer ab, auch Ordnungsamt-Vertreter
Josef Breuer zeigte sich skeptisch: „So etwas macht das
Verwaltungsgericht nicht mit“, bezog sich Breuer auf seine Berufs-
und Prozesserfahrung. Demnach müsse zunächst festgestellt werden, ob
eine Gefahr von den Tieren nicht bereits durch die strikte Anleinung
abgewendet werden könne.
Beschwerden über unangeleinte Vierbeiner nimmt das Ordnungsamt unter
Telefon  0221/ 221-28732 entgegen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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