Parken in der Innenstadt
Neuordnung in der Reinoldstraße

Foto: Symbolfoto_ann0306 - stock.adobe.com

Innenstadt: Auf Hinweis der Feuerwehr wurde festgestellt, dass die Fahrbahn der Reinoldstraße durch parkende Fahrzeuge auf weniger als das notwendige Maß von 3,05 Meter eingeengt wird. Laut Straßenverkehrsordnung ist eine Straßenbreite von 3,05 Metern vorgeschrieben, damit Rettungsfahrzeuge oder auch größere Fahrzeuge wie Müllabfuhr und Lkw passieren können. Deshalb wird das Parken auf der rechten Fahrbahnseite der Reinoldstraße (gerade Hausnummern) unterbunden. Ebenso wird das Parken bis zur Hälfte des Wendekreises nicht mehr möglich sein, damit ein ausreichender Bewegungsraum für größere Fahrzeuge verbleibt.
Mit der Neuordnung des Parkens werden von den derzeit vorhandenen etwa 34 Stellplätzen rund 18 Stellplätze am linken Fahrbahnrand (im Bereich der Häuser mit den ungeraden Hausnummern) erhalten bleiben. Diese Stellplätze werden künftig ausschließlich für Bewohner*innen mit einem gültigen Bewohnerparkausweis GRI reserviert. Verkehrsteilnehmer*innen ohne Bewohnerparkausweis dürfen dort nicht mehr parken.
Die neue Regelung soll ab Montag, 12. Juni 2023, gelten. Die Anlieger*innen der Reinoldstraße wurden vorab per Infoblatt informiert. Um die grundsätzliche Parksituation für Bewohner*innen im Griechenmarktviertel zu verbessern, wird dieses Bewohnerparkgebietes derzeit überplant mit dem Ziel, die Bewohnerparkreservierung deutlich auszuweiten.

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EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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