Lärmaktionsplan
Wo ist es in Hürth zu laut?

Bürgerinnen und Bürger kennen die Lärmsituation vor Ort genau. Die Bürger der Stadt Hüth sind aufgerufen Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans abzugeben. | Foto: Matthias Bühner/stock.adobe.com
  • Bürgerinnen und Bürger kennen die Lärmsituation vor Ort genau. Die Bürger der Stadt Hüth sind aufgerufen Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans abzugeben.
  • Foto: Matthias Bühner/stock.adobe.com

Wo ist es in Hürth zu laut? – Für das Stadtgebiet Hürth wurden durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW neue Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr erstellt, auf deren Grundlage ein neuer Lärmaktionsplan erarbeitet wurde.

Hürth (me). Der Lärmaktionsplan (LAP) dient dazu bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen die Belange des Lärmschutzes soweit wie möglich zu berücksichtigen.

Ziel ist es, einerseits den Umgebungslärm an Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Aber auch ruhigere Gebiete sollen geschützt und erhalten werden.

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr der Stadt Hürth hat nun die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplans (Stufe 4) beschlossen.

Eine digitale Beteiligung ist ab sofort bis 14. April im Internet unter www.buergerbeteiligung.huerth.de möglich.

Die Planunterlagen sind zudem nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus der Stadt Hürth, Friedrich-Ebert-Straße 40, Hürth, Amt für Planung, Vermessung und Umwelt, 4. Obergeschoss während der Sprechzeiten montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13.30 bis 17.30 Uhr einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können beim Amt für Planung, Vermessung und Umwelt Stellungnahmen schriftlich oder nach vorheriger Anmeldung zur Niederschrift abgegeben werden. Des Weiteren können Stellungnahmen auch per E-Mail an planungsamt@huerth.de oder unter www.bauleitplanung.huerth.de abgegeben werden.

„Die neue B265n hat für die Luxemburger Straße in Hermülheim bereits zu einer deutlichen Entlastung geführt. Ähnliches gilt für die Lärmschutzanlage an der A1 in Hürth-Gleuel. Trotzdem ist die Zahl der von Lärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger noch viel zu hoch“, sagt Herbert Verbrüggen, Vorsitzender des Verkehrsausschusses zum Thema.

Deshalb sollen nach der Neufassung des LAP zum Beispiel die Lärmschutzwände im Bereich der A1 in Hürth-Gleuel weiter optimiert, die Geschwindigkeitsreduzierung an der A4 wird weiter aufrechterhalten werden und an der nördlichen Luxemburger Straße die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erhalten bleiben.

Auch für die Bonnstraße werde für die Ortsdurchfahrt Fischenich endlich ein neues Lärmschutzgutachten gefordert. Außerdem werde im gesamten Stadtgebiet die Sanierung von Fahrbahnoberflächen und die Installation von Tempodisplays geprüft und angegangen.

Als sogenannte „Ruhige Gebiete“ sollen der Bürgerpark Hürth-Mitte, der Burgpark Hermülheim und Weiler Bachtal in Fischenich vor der weiteren Lärmzunahme besonders geschützt werden.

„Die gesundheitlichen Schäden mit ihrem Lärmaktionsplan. Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen daher als nächster notwendiger Schritt unbedingt umgesetzt werden. Leider sind wir in Hürth an den übergeordneten Straßen nicht unmittelbar zuständig und deshalb auch nicht Herr des Verfahrens bei deren Umsetzung “, beurteilen Herbert Verbrüggen und Rüdiger Winkler, Sprecher der CDU im Verkehrsausschuss, die Realisierungsmöglichkeiten der Maßnahmen.

Redakteur/in:

Martina Thiele-Effertz aus Hürth

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