"Wichtiger Schritt nach vorne"
BV stimmt Vorlage zur Zuständigkeitsordnung zu

Im Bezirksrathaus Ehrenfeld wird künftig wohl mehr über bezirkliche Angelegenheiten entschieden werden können. Einstimmig beschloss die Bezirksvertretung Ehrenfeld die Vorlage zur Zuständigkeitsordnung. Foto: Brühl
  • Im Bezirksrathaus Ehrenfeld wird künftig wohl mehr über bezirkliche Angelegenheiten entschieden werden können. Einstimmig beschloss die Bezirksvertretung Ehrenfeld die Vorlage zur Zuständigkeitsordnung. Foto: Brühl
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Ehrenfeld - (cb). „Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“,
sagte Ehrenfelds Bezirksbürgermeister Josef Wirges, nachdem die
Bezirksvertretung Ehrenfeld in ihrer jüngsten Sitzung der Vorlage zur
Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln einstimmig
zugestimmt hatte.

Seit etlichen Jahren fordert Wirges, die „Umsetzung geltenden
Rechts“ gemäß der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Unter den Oberbürgermeistern Fritz Schramma und Jürgen Roters waren
Versuche, die Bezirke zu stärken, wenig erfolgreich. In der
Zuständigkeitsordnung wird festgelegt, welche Angelegenheiten in die
Kompetenz der Bezirke gehören und welche überbezirklich zu sehen
sind und damit in die Zuständigkeit des Rates und seiner jeweiligen
Ausschüsse gehören. Dazu wird es für jeden der neun Stadtbezirke in
Köln einen sogenannten Abgrenzungskatalog geben. Darin sind
beispielsweise Straßen, Plätze, Schulen und Kitas aufgelistet nach
bezirklicher oder überbezirklicher Zuständigkeit. Auch bei der
Priorisierung von Projekten des Bürgerhaushaltes und bei
Beteiligungsverfahren sollen künftig die Bezirksvertretungen stärker
als bisher den „Hut“ aufhaben.

Die Vorlage und die Abgrenzungskataloge waren in einer gemeinsamen,
von Oberbürgermeisterin Henriette Reker einberufenen Kommission im
vergangenen Jahr erarbeitet worden. Vertreter der Verwaltung, Rats-
und Bezirkspolitiker aller Parteien saßen dazu an einem Tisch. Auch
die Frage der finanziellen Ausstattung der Bezirksvertretungen wurde
dort diskutiert, ist aber noch nicht abschließend geklärt. Pia Gies
vom Amt der Oberbürgermeisterin erläuterte in der Sitzung die
Beschlussvorlage der Verwaltung. „Die Abgrenzung von Angelegenheiten
mit bezirklicher oder überörtlicher Bedeutung ist nicht abhängig
davon, wie kostenintensiv eine Maßnahme ist“, sagte Gies. Im
Übrigen sei der verbindliche Abgrenzungskatalog kein Bestandteil der
Beschlussvorlage, da ansonsten jede Änderung des Kataloges eine
Satzungsänderung nach sich ziehen würde. Bei notwendigen
Priorisierungen innerhalb des Bezirks sei zukünftig die
Bezirksvertretung zuständig. Die Grenze zum Geschäft der laufenden
Verwaltung werde auf 50.000 Euro angehoben. Somit können die
Bezirksvertretungen künftig über Maßnahmen, die ein Volumen von bis
zu 50.000 Euro nicht übersteigen, nicht mehr eigens beraten und
abstimmen. Die Bezirksvertretung erhalte aber ein Rückholrecht. Über
das genaue Verfahren zur notwendigen Information der Bezirksvertretung
über die geplanten Maßnahmen werde derzeit diskutiert.Einige
Bezirksvertreter – auch in anderen Stadtbezirken - sehen darin den
„Knackpunkt“ der neuen Zuständigkeitsordnung. Denn die Verwaltung
muss umdenken und stärker als bisher Informationen in die Bezirke
„einspeisen“ und künftig viele Vorlagen zur Beschlussfassung
nicht den Ratsausschüssen, sondern der jeweiligen Bezirksvertretung
vorlegen. „Die Vorlage ist aber kein Schlusspunkt in der Arbeit der
Kommission“, so Gies. Die Kommission werde weiterhin tagen und sich
mit verschiedenen Aspekten zur Stärkung der Bezirke befassen. „Die
Vorlage ist ein Schritt nach vorne. Endlich das, was wir seit Jahren
fordern“, sagte Petra Bossinger, Fraktionsvorsitzende der
SPD-Fraktion. Der stellvertretende Bezirksbürgermeister Ralf Klemm
(Bündnis 90/Die Grünen) dankte Bezirksbürgermeister Wirges für
seine unermüdliche Arbeit in dieser Angelegenheit und in der
Kommission. „Danke auch an die Verwaltung, die den Prozess gut
gesteuert hat“, so Klemm. Es sei ein erster Schritt. Es gelte aber,
noch zahlreiche Hindernisse zu meistern. CDU-Fraktionschef Martin Berg
wies hinsichtlich des Rückholrechtes auf die Notwendigkeit eines
praktikablen Verfahrens zur zeitnahen und umfassenden Information der
Bezirksvertretung hin. „Insbesondere in den Fällen, wo sich
Baumaßnahmen im Nachhinein über die Grenze von 50.000 Euro hinaus
verteuern“, wandte Jutta Kaiser (CDU) ein.

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