Zur Corona-Eindämmung
Stadt Burscheid schließt Restaurants und Eiscafés

Foto: Sabine Robels 

Burscheid - Da sich die gesetzliche Grundlage situationsbedingt ständig
verändert, hat die Stadt Burscheid heute eine weitere
Allgemeinverfügung (die dritte) erlassen.

Darin sind ergänzend zur gestern erlassenen Allgemeinverfügung
geregelt:

  • die Schließung von Eiscafés und Eisdielen einschließlich
  • des Thekenverkaufs und Sitzgelegenheiten in jeglichen Einrichtungen,
    wie z. B. Bäckereien,.
    Da diese Formulierung für Missverständnisse gesorgt hat, weist
    die Verwaltung zum besseren Verständnis nochmals auf folgendes
    hin:

    Die Schließung des Thekenverkaufs bezieht sich ausschließlich auf
    Eiscafés und Eisdielen und nicht auf jegliche Einrichtungen, wie z.
    B. Bäckereien. Diese dürfen weiterhin den Verkauf über die Theke
    anbieten. Aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung haben z. B.
    Bäckereien lediglich ihre Sitzgelegenheiten zu schließen.
    Damit es zu keiner Schließung kommt, sind die ortsansässigen
    Bäckereien heute von Mitarbeitern der Verwaltung telefonisch
    informiert worden.
    [/*]

  • die Schließung von Bouleplätzen,[/*]
  • die Schließung von
  • Mensen, Restaurants, Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes
    sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen, Biergärten
    und alle vergleichbaren Lokalitäten,[/*]

  • die Ausnahme von der
  • Schließung von Dienstleistern des täglichen Bedarfs, die ohne das
    Zusammenkommen von Personengruppen erbracht
    werden,[/*]

  • Hygienevorschriften für geöffnete Verkaufsstellen,
  • einschließlich Abhol- und Lieferdienste.[/*]

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Die neue Allgemeinverfügung ist auf der Webseite unter
www.burscheid.de sowie durch
Aushang in den Info-Kästen am Rathaus und an der Schulturnhalle
Hilgen, Schulstraße veröffentlicht.
 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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