75 Jahre Grundgesetz:
Ausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes“

 Vier Frauen waren maßgeblich daran beteiligt, dass Artikel 3, Absatz 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in das Grundgesetz aufgenommen wurde. In der Ausstellung im Wesselinger Rathaus werden sie gewürdigt. | Foto: Christin Klose/AdobeStock
  • Vier Frauen waren maßgeblich daran beteiligt, dass Artikel 3, Absatz 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in das Grundgesetz aufgenommen wurde. In der Ausstellung im Wesselinger Rathaus werden sie gewürdigt.
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Wesseling. Bundesweit werden Freiheit, Frieden und die Demokratie zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes gefeiert. In Wesseling wird mit der Ausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes“ von Dienstag, 18. Juni, bis Dienstag, 2. Juli, an die vier Frauen, die mit den 61 Männern im Parlamentarischen Rat das Grundgesetz erarbeiteten, erinnert. Sie waren maßgeblich daran beteiligt, dass Artikel 3, Absatz 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in das Grundgesetz aufgenommen wurde.

Bürgermeister Ralph Manzke und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt, Nicole Buch, eröffnen die Ausstellung am Dienstag um 17 Uhr in der ersten Etage des Neuen Rathauses am Alfons-Müller-Platz. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

Danach kann die Ausstellung montags und donnerstags von 7.30 bis 16 Uhr, dienstags von 7.30 bis 18 Uhr sowie mittwochs und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr besucht werden.

Auf 17 Plakaten zeichnet die Ausstellung das Leben und Wirken von Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel nach. Die Ausstellung würdigt ihren Einsatz und ihre Verdienste und erinnert daran, dass es weiterhin politisches Engagement braucht, um Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen und die demokratischen Werte zu erhalten.

Die Ausstellung ist ein Angebot des Helene Weber Kollegs und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Redakteur/in:

Montserrat Micaela Manke

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