Planfeststellung abgeschlossen
Airport kann 
ausgebaut werden

Foto: Köln Bonn Airport

Der Flughafen KölnBonn kann ausgebaut werden. Das geht aus einem nun abgeschlossenen Planfeststellungsverfahren hervor. Zudem steht dem Airport künftig ein Areal zur Verfügung, das aus rechtlichen Gründen seit zehn Jahren nicht mehr genutzt werden durfte.

Entsprechend erfreut zeigen sich die Verantwortlichen des Flughafens. „Wir begrüßen, dass das Planfeststellungsverfahren jetzt abgeschlossen ist. Die darin enthaltenen Maßnahmen dienen insbesondere dazu, die betrieblichen Abläufe am Flughafen bestmöglich im Sinne unserer Fluggäste und der Airlines zu organisieren. So steht jetzt ein in den vergangenen Jahren nicht nutzbarer Teil des Vorfeldes A für das terminalnahe Abstellen von Flugzeugen wieder zur Verfügung. Dies vermeidet unnötige Umschleppvorgänge, schont Ressourcen und verbessert die operativen Abläufe“, sagt Thilo Schmid, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH. „Der Planfeststellungsbeschluss sichert zusätzlich die verbindliche Grundlage für die weitere positive Entwicklung des Standortes und schafft Planungssicherheit.“ Dies sei für den Flughafen, seine Partner und die hiesigen Unternehmen von zentraler Bedeutung. Zudem würden langfristig Arbeitsplätze gesichert.

Wichtig zu wissen in diesem Zusammenhang: Im Jahr 2007 hat die Flughafen Köln/Bonn GmbH das Vorfeld A um eine betonierte Teilfläche zur Abstellung von Flugzeugen ergänzt. Sie war bereits seit den 60er-Jahren zur Abstellung von Maschinen auf Rasen genutzt worden. Dieses Areal wurde 2007 auf Basis der seinerzeit geltenden Rechtslage behördlich zugelassen, ohne dass ein Planfeststellungsverfahren erforderlich war.
Im Jahr 2014 beanstandete das Bundesverwaltungsgericht nach einer Klage allerdings das Vorgehen der Genehmigungsbehörde und untersagte eine Weiternutzung des Teilstücks bis zum Abschluss eines luftrechtlichen Zulassungsverfahrens. Aufgrund dessen entschieden sich die Verantwortlichen des Flughafens im Jahr 2015 dafür, ein Planfeststellungsverfahren auf den Weg zu bringen, zu dem erstmals auch die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gehörte.

Nachdem das Verfahren nun zugunsten des Flughafens abgeschlossen wurde, kann die Vorfeldfläche wieder in Betrieb genommen werden. Zudem kann ein Lückenschluss zwischen zwei Vorfeldern, die spezifische Nutzung von Gebäuden im Frachtbereich sowie der Rückbau einer Gepäckhalle erfolgen. Dadurch könne die Infrastruktur vor Ort laut den Verantwortlichen des Flughafens wieder bestmöglich genutzt und die Servicequalität erhöht werden.

Weiterhin ist mit dem Beschluss die Umsetzbarkeit von Bauprojekten verbindlich festgestellt worden, die der Flughafen Köln/Bonn bei Bedarf gegebenenfalls in der Zukunft verwirklichen könnte. Dazu zählen ein Anbau an das Terminal 2, der Neubau eines Parkhauses und einer zweiten Halle für Allgemeine Luftfracht sowie ein neues Gebäude für die Flughafenverwaltung. Diese Projekte wurden vorsorglich in den Antrag einbezogen, um auf Marktentwicklungen reagieren zu können und die Schlüsselrolle des Flughafens Köln/Bonn als international bedeutender Luftverkehrsstandort zu sichern. Aber: Nicht Teil des Antrags und damit des Planfeststellungsverfahrens waren kapazitätserweiternde Maßnahmen wie der Bau neuer Start- und Landebahnen oder zusätzlicher Rollwege.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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