Diskussion beendet
Niederkassel erzielt Einigung über Rettungsdienstkosten

Foto: Offizier

In der Frage der Rettungsdienstgebühren hat die Stadt Niederkassel eine Einigung mit den Krankenkassen erzielt. Grundlage ist eine Gebührenkalkulation für die Jahre 2026 und 2027, nach der die Kosten des Rettungsdienstes vollständig über Benutzungsgebühren gedeckt werden sollen. Die durch Gebühren zu deckenden Gesamtkosten belaufen sich demnach auf rund 7,83 Millionen Euro.
Den größten Kostenanteil machen dabei die unmittelbaren Sach- und Dienstleistungen mit rund 6,96 Millionen Euro aus, hinzu kommen unter anderem Personalkosten in Höhe von rund 134.000 Euro sowie innere Verrechnungen von knapp 700.000 Euro. Die Kosten werden auf die Kostenträger Rettungswagen, Krankentransportwagen und Notarzteinsatzfahrzeug verteilt.

Vor diesem Hintergrund bestand Abstimmungsbedarf mit den Krankenkassen, die nach Angaben aus dem Verfahren insbesondere die Kostenentwicklung bei Fehl- und Doppelfahrten kritisch sahen. Um eine tragfähige Lösung zu erreichen, beauftragte die Stadt Niederkassel einen externen Berater damit, zwischen Stadt, erkrankten Menschen, dem DRK und den Krankenkassen zu vermitteln. Ziel war eine einvernehmliche Regelung zur künftigen Kostenverteilung.

Dem von dem externen Vermittler vorgelegten Vorschlag haben die Krankenkassen inzwischen zugestimmt. Damit ist die Grundlage für die Umsetzung der neuen Gebührensatzung geschaffen, die unter anderem Gebührensätze von 677,75 Euro für einen Rettungswageneinsatz, 327,04 Euro für einen Krankentransportwagen und 325,14 Euro für ein Notarzteinsatzfahrzeug vorsieht. Zusätzlich wird eine Kilometerpauschale von 2,50 Euro pro gefahrenem Kilometer erhoben.

Die neue Satzung ist rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige Gebührenregelung für den Rettungsdienst.

Redakteur/in:

Irmgard Bracker aus Niederkassel

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

4 folgen diesem Profil

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.