Schwarzarbeit-Razzia in Köln-Mülheim
Zoll nimmt Barbershops ins Visier - Schwarzarbeit, Mindestlohnverstöße und Leistungsbetrug

Ein Zollbeamter nimmt die Personalien auf. Symbolfoto. | Foto: Zoll Köln

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Köln hat gestern in Köln-Mülheim acht Barbershops und Friseurgeschäfte überprüft. Unterstützt wurden die Zöllner dabei von Einsatzkräften des Ordnungs- und Ausländeramtes der Stadt Köln sowie der Polizei.

Nach der bisherigen Bilanz gibt es bei drei angetroffenen Personen erste Hinweise darauf, dass sie von ihren Arbeitgebern nicht zur Sozialversicherung gemeldet und damit umgangssprachlich schwarz beschäftigt sein könnten. Bei zwei Beschäftigten fehlten zudem die erforderlichen Sofortmeldungen zur Sozialversicherung.

Auch der Mindestlohn steht im Fokus: In drei Fällen liegen nach Angaben des Hauptzollamts erste Hinweise vor, dass Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird. Außerdem gibt es in einem Fall Anhaltspunkte für Leistungsbetrug durch Missbrauch von Sozialleistungen. In zwei Fällen soll zudem gegen die vorgeschriebene Aufzeichnungspflicht der geleisteten Arbeitsstunden verstoßen worden sein.

„Bei einem 19-jährigen Asylsuchendem und seinem Arbeitgeber wird jeweils ein Verstoß wegen der Beschäftigung ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis geprüft. Der junge Mann wurde in einem Friseurgeschäft bei Reinigungsarbeiten angetroffen. Eine hinter der Kasse beschäftigte junge Frau absolvierte laut eigenen Angaben ein unbezahltes einjähriges Praktikum“, sagte Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.

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EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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