Digitaler Service startet im Juli
Führerschein-Auszug über EUCARIS ab Juli verfügbar

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Ab dem 1. Juli 2025 erhalten Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union die Möglichkeit, einen offiziellen Auszug ihrer Führerscheindaten über das EUCARIS-System anzufordern. Der Service richtet sich an Inhaber eines EU-Führerscheins, der in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde.
Der Auszug enthält zentrale Informationen zur Fahrerlaubnis, darunter Name, Geburtsdatum, Wohnsitz, Führerscheinnummer sowie Ausstellungsstaat, Ausstellungsdatum und die erteilten Klassen.
Digitale Auskunft mit Signatur
Das neue Angebot ist vollständig digital: Der Antrag wird online gestellt, eine technische Anbindung ist nicht notwendig. Die Ausgabe erfolgt als elektronisch signiertes PDF-Dokument. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern einen europaweit einheitlichen Nachweis ihrer Fahrerlaubnis zur Verfügung zu stellen – beispielsweise für Behördenkontakte, Umschreibungen oder Versicherungsnachweise.
Zuständigkeiten bleiben bestehen
Wichtig: Für nationale Führerscheine, etwa aus Deutschland, bleibt weiterhin die jeweilige nationale Behörde zuständig – im Fall Deutschlands das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die neue digitale EU-Auskunft ersetzt keine nationale Zuständigkeit, sondern ergänzt sie.
Fazit: Mit dem neuen Auskunftsdienst über EUCARIS bietet die Europäische Union einen weiteren Schritt in Richtung digitaler Verwaltungsdienste. Bürgerinnen und Bürger profitieren von einem einfachen, sicheren und grenzüberschreitenden Zugriff auf ihre Fahrerlaubnisdaten – unabhängig vom Ausstellungsstaat.
LeserReporter/in:Marco Hönicke aus Köln |
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