Ratgeber Mobilität
Alte Führerscheine austauschen – wer jetzt aufpasst, spart 10 Euro
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In Deutschland müssen bis zum Jahr 2033 rund 43 Millionen alte Führerscheine gegen neue, fälschungssichere EU-Führerscheine getauscht werden. Betroffen sind sowohl die grauen oder rosa Papierführerscheine als auch ältere Scheckkartenführerscheine.
Die Umtauschfristen richten sich nach Geburtsjahr (bei Papierführerscheinen) oder nach dem Ausstellungsjahr (bei Scheckkartenführerscheinen). Wer seine Frist verpasst, dem droht bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld von 10 Euro – der alte Führerschein verliert zwar nicht sofort seine grundsätzliche Gültigkeit, ist aber formal nicht mehr zulässig im Straßenverkehr.
Fristen im Überblick:
Für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998):
- Geburtsjahr 1953–1958 → Frist abgelaufen
- 1959–1964 → Frist Ende Januar 2023
- 1965–1970 → Ende Januar 2024
- 1971 oder später → Ende Januar 2025
Für Scheckkartenführerscheine (ausgestellt ab 1999):
- 1999–2001 → Umtausch bis Januar 2026
- 2002–2004 → bis Januar 2027
- 2005–2007 → bis Januar 2028
- 2008–2010 → bis Januar 2029
- 2011–2013 → bis Januar 2033
Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr bis 19. Januar 2033 Zeit.
Was wird für den Umtausch benötigt?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Der alte Führerschein
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Rund 25 Euro Gebühr
- Keine Prüfung, keine Gesundheitsuntersuchung
Der neue EU-Führerschein ist im Scheckkartenformat und 15 Jahre gültig. Danach muss er erneut beantragt werden – allerdings ohne neue Fahrprüfung.
Fazit: Der Umtausch der alten Führerscheine ist Pflicht, aber unkompliziert. Wer frühzeitig handelt, vermeidet unnötige Strafen und behält seine Mobilität ohne Einschränkungen. Mit dem neuen EU-Führerschein setzt man auf mehr Sicherheit, Fälschungsschutz und europaweit einheitliche Standards. Wer clever ist, spart Zeit, Geld – und bleibt mobil.
LeserReporter/in:Marco Hönicke aus Köln |