Stadt Köln versendet Wahlbenachrichtigungen
Wahlamt rät: Briefwahlunterlagen anfordern
KÖLN - Das Wahlamt der Stadt Köln hat die ersten Wahlbenachrichtigungen
zur Bundestagswahl am 24. September auf den Postweg gegeben. Die
insgesamt rund 730.000 Wahlbenachrichtigungen werden über mehrere
Tage von dem externen Versandunternehmen zugestellt, das als Sieger
aus einer europaweiten Ausschreibung hervorging. Der größte Anteil
der Wahlbenachrichtigungen wird schon bis 26. August zugestellt sein,
offizielles Zustellende ist der 3. September.
Damit die Wahlbenachrichtigungen ankommen, ist es wichtig, dass ein
Briefkasten vorhanden ist, der zugänglich und lesbar beschriftet ist.
Um wählen zu können, braucht man jedoch keine Wahlbenachrichtigung.
Wählen darf, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Am
Wahlsonntag reicht für die Wahlhandlung im zuständigen Wahlraum –
die Liste aller Wahlräume wird ab 21. August unter
http://www.stadt-koeln.de/wahlraumsuche/index.html im Internet
veröffentlicht – der
Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass.
Die Wahlbenachrichtigung hat aber zwei Vorteile: Zum einen kann man
sich im Wahlraum schneller legitimieren, zum anderen kann man damit
bequem Briefwahlunterlagen anfordern. Auf der Wahlbenachrichtigung ist
nämlich ein QR-Code aufgedruckt, der schon personenbezogene Daten
enthält und so die schnellste und auch sicherste Möglichkeit bietet,
Briefwahlunterlagen anzufordern. Diese können zudem per Post (zum
Beispiel mit dem Formular, das sich im unteren – zur Abtrennung
schon vorperforierten – Teil der Wahlbenachrichtigung befindet),
online über einen entsprechenden Service
unter www.stadt-koeln.de/politik-und-wahlen/bundestag, per Fax an die
Nummer (0221)221 - 21922 oder per E-Mail an wahlen@stadt-koeln.de
angefordert werden.
Je nachdem wie viele Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen anfordern,
kann es bis zu zehn Werktage dauern, bis diese beim Wahlberechtigten
ankommen. Wenn eine andere als die Meldeanschrift angegeben wird, gibt
es außerdem eine sogenannte Kontrollmitteilung an den
Wahlberechtigen, um missbräuchliche Briefwahl-Anforderungen zu
verhindern. Briefwahlunterlagen bestehen aus dem Wahlschein mit
integriertem rotem Versandumschlag, blauem Stimmzettelumschlag,
Stimmzettel, und Infoblatt (sogenannter Wegweiser) zur Briefwahl.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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