Förderstipendien 2024
Junge Künstler können sich bis zum 14. März bewerben

Foto: Symbolfoto: princeoflove - stock.adobe.com

Auch in diesem Jahr vergibt die Stadt Köln zur Förderung junger Künstler und Künstlerinnen je ein Förderstipendium in folgenden Sparten

  • Bildende Kunst (Friedrich-Vordemberge-Stipendium)
  • Medienkunst (Chargesheimer-Stipendium)
  • Literatur (Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium)
  • Musik (Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium für Komponist*innen Neuer Musik sowie Horst-und-Gretl Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik)

Die Stipendien sind mit jeweils 12.000 Euro dotiert.
Zur Teilnahme am Auswahlverfahren sind junge Kunstschaffende berechtigt, die im Verleihungsjahr nicht älter als 35 Jahre werden (Jahrgang 1989 und jünger). Für das aus privaten Mitteln finanzierte Horst-und-Gretl-Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik, liegt die Altersgrenze bei 30 Jahren (Jahrgang 1994 und jünger).
Bewerber*innen müssen zudem in Nordrhein-Westfalen leben.
Es wird erwartet, dass die Preisträger*innen, die nicht aus Köln kommen, während der Dauer der Förderung ihren Lebensmittelpunkt in Köln haben. Dafür wird für drei Monate ein städtisches Gastatelier zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können die Stipendiat*innen ihre künstlerische Arbeit der Öffentlichkeit präsentieren. Für diese Veranstaltungen kooperiert die Stadt mit dem Stadtgarten/Europäisches Zentrum für Jazz und aktuelle Musik, der Kunst-Station Sankt Peter, der artothek der Stadt Köln sowie dem Literaturhaus Köln.
Bewerbungsschluss ist der 14. März 2024 (Ausschlussfrist).
Alle Informationen zum Verfahren sowie das Bewerbungsformular gibt es hier.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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